Projekte
Fair Pay

Fair Pay für Kultur in der Praxis

Fair Pay bezeichnet eine faire, angemessene Bezahlung von Kunst- und Kulturarbeit und stellt eine zentrale Forderung der Interessenvertretungen im Kulturbereich dar.


Fair Pay praktisch

Im Kunst- und Kulturbereich existieren kaum Kollektivverträge und damit verbindliche Mindeststandards in der Bezahlung von Kulturarbeit. Ein zentrales Instrument in der Umsetzung von Fair Pay sind daher die Gehalts- und Honorarempfehlungen der Interessenvertretungen. Diese verstehen sich als unverbindliche Richtwerte und Kalkulationshilfen.

Wir empfehlen, bei politischen Gesprächen und bei Förderansuchen auf die Empfehlungen der IGs zu verweisen und die Gehalts- und Honorartabellen den Ansuchen beizulegen.

 

Empfehlungen der Interessenvertretungen

Freie Kulturarbeit, Kulturinitiativen:

  • Gehaltsschema 2025 der IG Kultur Österreich mit Erläuterungen für Angestellte in Kulturorganisationen
  • Honorarspiegel 2025 der TKI für selbstständig tätige Kulturarbeiter*innen

Bildende Kunst

  • Honorarspiegel der IG Bildende Kunst für bildende Künstler*innen

Darstellende Kunst, Tanz und Performance

Literatur

  • Honorare der IG Autorinnen Autoren für selbstständige Tätigkeiten von Literat*innen

Musik

  • Honorarempfehlungen der IG Freie Musikschaffende für selbstständig tätige Musikschaffende

Alle Sparten – Fair Pay Reader

  • Diese und weitere Gehalts- und Honorarschemata sowie Texte und praktische Tools zur Bezahlung im Kunst- und Kulturbereich sind im Fair-Pay-Reader zusammengefasst, der 2021 erstmals vom Kulturrat Österreich herausgegeben wurde. Im Laufe des Jahres 2024 ist eine aktualisierte Version erschienen.

 

Die Berechnung von Fair Pay in der freien Kulturarbeit

  • Gehaltsschema der IG Kultur Österreich für Angestellte in Kulturorganisationen

Das Gehaltsschema der IG Kultur Österreich weist das Mindestbruttogehalt für Arbeitnehmer*innen für eine Vollzeit-Anstellung aus – 14 Gehälter pro Jahr, gestaffelt nach Art der Tätigkeit und Betriebszugehörigkeit nach Jahren. Erläuterungen zum Gehaltsschema der IGKÖ sind hier zu finden.

ACHTUNG: Das Gehaltsschema der IGKÖ weist Bruttolöhne für Arbeitnehmer*innen aus. Zur Berechnung der Jahresgesamtkosten für den/die Arbeitgeber*in inkl. Dienstgeberkosten empfehlen wir diesen Online-Rechner.

Zur Berechnung des Fair-Pay-Gaps, der Differenz zwischen tatsächlichem Gehalt und Fair Pay laut Gehaltsschema der IGKÖ, empfehlen wir den Fair Pay Rechner der KUPF.

  • Honorarspiegel der TKI für Selbstständige im Kulturbereich

Der jährlich indexierte Honorarspiegel der TKI für selbständige Kulturarbeit (Werkverträge) bezieht sich auf konzeptuelle, administrative und managerielle Tätigkeiten im Kulturbereich.
Er versteht sich als unverbindliche Informationen zur Leistungserbringung im Kultursektor sowie um eine Kalkulationshilfe zur Ermittlung eines fairen Unternehmer*innenlohns.

Die angegebenen Honorare werden in Anlehnung an das Gehaltsschema für Vereine der GPA – Gewerkschaft der Privatangestellten errechnet. Die Richtsätze beinhalten reine Arbeitskosten (Honorar, Sozialversicherung, Steuern und Abgaben, durchschnittliche Urlaubs- und Krankentage), jedoch keine anteiligen Fixkosten (Infrastruktur, Miete usw.). Stundensätze exkl. Mwst.

Qualifikation und Erfahrung werden in der Aufstellung berücksichtigt, indem einerseits zwischen unterschiedlich komplexen Arbeitsfeldern differenziert und andererseits innerhalb eines Tätigkeitsbereiches ein Von-Bis-Betrag – je nach Anzahl der Berufsjahre – errechnet wird.

Die Hintergründe und die genaue Berechnung des TKI-Honorarspiegels sind in den Erläuterungen nachzulesen.

 

Die Umsetzung von Fair Pay bei diversen Förderstellen:

 

Fair Pay Zuschuss Stadt Innsbruck 2024

Die Stadt Innsbruck stellt für das Jahr 2024 finanzielle Mittel zur Verfügung, um Kultureinrichtungen ab dem 1. Jänner 2024 bei der Umsetzung von Fair-Pay-Maßnahmen zu unterstützen.

Der Fair-Pay-Zuschuss kann nur im Zusammenhang mit einem künstlerischen/kulturellen Vorhaben beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt auf 80% Fair-Pay-Niveau (des Jahres 2024). Ein Fair-Pay-Zuschuss kann für Angestellte mit echtem und freiem Dienstvertrag gewährt werden. Infos zur Antragstellung finden Sie in unserer Infothek und direkt auf der Seite der Stadt Innsbruck.

Fair Pay beim Land Tirol und der Stadt Innsbruck 2023

Die Kulturabteilungen des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck haben sich bei der Umsetzung von Fair Pay abgestimmt. 2022 wurde in einer gemeinsamen Erhebung, an der auch die TKI beteiligt war, unter ca. 100 Kulturorganisationen aller Sparten in Tirol der Fair Pay-Gap bei den Gehältern von Angestellten erhoben. Grundlage der Berechnung des Fair Pay-Gaps, also der Differenz zwischen tatsächlicher Bezahlung und Fair Pay, ist das Gehaltsschema der IG Kultur Österreich. Dieses orientiert sich am Gehaltsschema für Vereine der gpa-Gewerkschaft der Privatangestellten und wird jährlich indexiert.

Beschluss der Tiroler Landesregierung am 7. Feber 2023
Mit dem Regierungsbeschluss der Tiroler Landesregierung und dem bereits bestehenden Beschluss des Innsbrucker Gemeinderates kann im Jahr 2023 in der Kulturabteilung des Landes Tirol und im Kulturamt der Stadt Innsbruck erstmals um einen Fair Pay-Zuschuss angesucht werden.
Das Land Tirol stellt 2023 425.000 Euro für Fair Pay zur Verfügung, die Stadt Innsbruck 200.000 Euro. Damit kann das Fair Pay-Niveau auf 80 % angehoben werden.

Praktische Umsetzung bei Stadt und Land
Informationen zur praktischen Umsetzung finden Sie auf unserer Infothek-Seite zu Fair Pay

Weitere Informationen

Fair Pay beim Bund – BMKÖS

Das BMKÖS hat bereits 2022 in einer Pilotphase Fair Pay-Zuschläge ausbezahlt. 2023 werden 9 Mio. Euro für die sukzessive Schließung des Fair Pay Gaps zur Verfügung gestellt. Berücksichtigt werden vor allem

  • Gehälter von Angestellten im Kulturbereich und
  • Honorare von Selbstständigen (Künstler*innen, Kulturarbeiter*innen...),

die einen hohen Fair-Pay-Gap aufweisen - in Bezug auf die Fair Pay-Richtlinien der Interessenvertretungen (siehe oben).

Antragsberechtigt für Fair Pay sind alle Kulturorganisationen (die nicht im Eigentum von Gebietskörperschaften sind) und Kulturakteur*innen, die eine Projekt- oder Jahresförderung von einer der Abteilungen des BMKÖS erhalten. Die Fair Pay Kalkulation ist zusammen mit dem Projekt- oder Jahresansuchen an die jeweils zuständige Fachabteilung zu richten.

Bisher noch keinen Fair Pay-Zuschuss erhalten?
Fördernehmer*innen, die in den letzten Jahren durch das BMKÖS gefördert wurden, aber 2022 noch keine Fair Pay-Mittel beantragt haben, können 2023 um einen Fair Pay-Zuschuss ansuchen. Zusammen mit den üblichen Einreichunterlagen ist das ausgefüllte Fair-Pay-Datenblatt einzureichen. Im Datenblatt werden die Personalkosten des Vorjahres der aktuellen Einreichung inkl. Fair Pay-Berechnung gegenübergestellt.
Die Datenblätter der einzelnen Fachabteilungen sind hier zu finden.

Schon 2022 einen Fair Pay-Zuschuss erhalten?
Wer 2022 bereits einen Fair Pay-Zuschuss vom Bund erhalten hat, muss das Datenblatt für 2023 nicht noch einmal ausfüllen, sondern soll im Finanzplan des Ansuchens Gehälter und Honorare nach Fair Pay kalkulieren. Sofern der Bedarf nachvollziehbar und budgetär möglich ist, ist ein weiterer Erhöhungsschritt möglich.

Noch nie im BMKÖS angesucht?
Bei Ersteinreichungen muss kein Datenblatt ausgefüllt werden. Eine Kalkulation von Gehältern und Honoraren nach Fair Pay wird empfohlen. Für eine Förderung gelten die Bestimmungen der jeweiligen Fachabteilung.

Wie wird die Höhe der Fair Pay-Mittel des BMKÖS berechnet?

Bei der Berechnung werden die gesamten Personalkosten und Honorare berücksichtig.
Der Anteil der Fair Pay-Mittel des BMKÖS richtet sich nach dem %-uellen Anteil der Bundesförderung am Gesamtbudget.

Beispiel:
Gesamtbudget eines Projekts: 100.000 €
Förderung BMKÖS: 30.000 € (= 30 % des Gesamtbudgets)
Fair Pay-Gap lt. Datenblatt: 10.000 €
max. Fair Pay-Zuschuss des BMKÖS: 3.000 € = 30 %

Weitere Informationen und FAQs siehe Webseite des BMKÖS.

IG Kultur Österreich

Gehaltsschema 2025 für Kulturvereine inkl. Erläuterungen

Gehaltsschema 2024 für Kulturvereine inkl. Erläuterungen

Gehaltsschema 2023 für Kulturvereine, Erläuterungen: hier

Gehaltsschema 2022 Berechnungsbasis für Fair Pay-Zuschuss Land Tirol


Download

FAIR PAY READER

Kulturrat Österreich


Förderstellen

BMKÖS

Informationen zur Einreichung und Link zu den Fair-Pay-Datenblättern

Land Tirol / Kulturabteilung

Informationen zu Voraussetzungen und Antrag um Fair-Pay-Zuschuss

Stadt Innsbruck / Kulturamt

Antragsformular und Fair-Pay-Datenblatt

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen
Fair Pay für Kulturarbeit © IG Kultur
Service

Newsletter

anmelden und auf dem Laufenden bleiben

Blackboard

Jobs, Calls, Weiterbildung, Suchen & Finden

Bibliothek

zum Online-Katalog der TKI-Bibliothek

Downloads

Logos, Jahresberichte und mehr

Glossar

Begriffe aus dem Kulturbereich, gesammelt und erklärt. In Arbeit!

Presse

Pressematerial und ‑aussendungen zum Download

TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck


0680 2109254
office@tki.at


Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, DI: 14 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung

Folge uns auf
Gefördert durch Land Tirol und Stadt Innsbruck