Unternehmen und Körperschaften (also auch Vereine) müssen für bestimmte selbständig erbrachte Leistungen dem Finanzamt bestimmte Daten übermitteln.
Die Auflistung aller davon betroffenen Leistungen findet ihr hier, für Kulturvereine insbesondere relevant:
Den Honorarempfänger*innen muss eine Kopie der Meldung bis Ende Jänner geschickt werden.
Eine Mitteilung kann unterbleiben,
TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, DI: 14 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
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