Vor allem im Bereich der gemeinnützigen, autonomen Kulturarbeit bilden Förderungen der öffentlichen Hand die finanzielle Basis. Sie schaffen die Voraussetzung für eine kulturelle Vielfalt. In Österreich gibt es sowohl auf Bundesebene als auch in den Bundesländern und Kommunen die Möglichkeit, Subventionen für Kunst und Kulturarbeit zu beantragen. Aber auch andere Organisationen, wie Vereine, Stiftungen, ... und Privatpersonen fördern Kultur.
Rechtliche Grundlage der Kulturförderung sind die Kulturförderungsgesetze der Gebietskörperschaften (Landeskulturförderungsgesetz, Bundeskunstförderungsgesetz, etc.) und die jeweiligen Budgetansätze. Zusätzlich gibt es oft Förderrichtlinien, nach denen die Gebietskörperschaften die Subventionen vergeben. Städte und Kommunen haben meistens keine eigenen Kulturförderungsgesetze.
Kultur-Subventionen, Förderungen von Vereinen und Einzelpersonen sind oft so genannte „freie Ermessensausgaben“. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Vergabe erfolgt formell durch die zuständigen Politiker*innen, meistens auf Vorschlag von Beiräten oder Beamt*innen, auf Gemeindeebene oft nach Diskussion im Kulturausschuss.
Eine Förderung von Jahresprogrammen bzw. Jahrestätigkeit (z.B. kontinuierlicher Veranstaltungsbetrieb) wird hauptsächlich an größere, schon länger bestehende Kulturinitiativen, die kontinuierlich arbeiten, vergeben. Die Förderung beinhaltet sowohl die Kosten für das Kulturprogramm (Gagen, Honorare, Werbung, Technik, etc.) als auch Strukturkosten (z.B. Miet-, Betriebs- und Personalkosten).
Förderung für inhaltlich und zeitlich klar abgegrenzte und einmalige Kulturprojekte, wie z.B. eine Lesungsreihe, ein Festival, ein Symposium. Dabei deckt die Förderung nur die direkten Projektkosten ab (Honorare für Künstler*innen und Durchführung, Technik, Werbung, etc.). Anteilige Strukturkosten können nur in geringem Ausmaß eingerechnet werden.
Speziell zur Verbesserung der Infrastruktur von Kulturvereinen. Förderung für Ankauf von Büromöbeln, Computern, Ton- und Lichtanlagen, technischer Ausrüstung etc. Umbauten und Renovierungen werden auch aus diesem Topf finanziert. Allerdings muss dabei auf Absicherung der Umbauten durch langfristige Mietverträge bzw. eindeutige Besitzverhältnisse geachtet werden.
Der Bund fördert nur in Ausnahmefällen Investitionen. Als Investitionen sind keine typischen Verbrauchsgüter zu verstehen (wie z.B. Büromaterial, Deko, Speichermedien, kurzlebige Requisiten, Literatur, etc.). Diese Kosten können als Ausgaben im Rahmen einer Jahres- oder Projektförderung beantragt und abgerechnet werden.
Besonders der Bund vergibt Reisekostenzuschüsse zur Teilnahme an internationalen Kongressen, für Bildungsreisen oder zur Beteiligung an Ausstellungen im Ausland.
Künstler*innen im Bereich der bildenden Kunst werden auch durch Ankäufe von Kunstwerken unterstützt. Die Modalitäten sind allerdings unterschiedlich: einige Gebietskörperschaften haben Kurator*innen, die über das Budget verfügen. Zum Teil gibt es fixe Einreichtermine für die Bewerbung um einen Ankauf. Hier muss jeweils bei der entsprechenden Stelle recherchiert werden. Manche Förderstellen vergeben auch Atelierbeihilfen (zum Teil als Investitionsförderung) oder haben eigene Ateliers, die kostengünstig vergeben werden. Für die Publikation von Ausstellungskatalogen werden oft Druckkostenzuschüsse gewährt, entweder als direkte Subvention oder in Form von Ankäufen der Kataloge.
Viele Fördergeber*innen vergeben regelmäßig Preise oder schreiben Wettbewerbe aus, auch verschiedene private Organisationen schreiben thematische Wettbewerbe aus. Meistens sind diese Förderungen projektbezogen. Stipendien und Preise müssen oft im Gegensatz zu anderen Förderarten nicht abgerechnet werden. Informationen dazu gibt es bei den verschiedenen Förderstellen. Die Dachverbände informieren ihre Mitglieder regelmäßig über solche Ausschreibungen.
Linktipps für Calls und Ausschreibungen: TKI-Blackboard und newsbase.at
Im Groben verläuft der Ablauf einer Kulturförderung in diesen Schritten:
Um eine Förderung zu erhalten, ist es notwendig, ein Subventionsansuchen zu stellen. Was (und in welcher Form) dafür benötigt wird, ist bei den jeweiligen Förderstellen unterschiedlich. Inzwischen ist bei den meisten Förderstellen eine online Einreichung vorgesehen. Meistens werden die folgenden Unterlagen verlangt:
Ein vollständiger Subventionsantrag besteht immer aus einem Textteil, d.h. einer Beschreibung des Projekts, und einem Finanzplan. Wenn seitens der Subventionsgeber*innen Formulare vorgesehen sind oder wenn es sonstige Richtlinien für die Einreichung gibt (z.B. Umfang des Textes, Dateibenennung), sollten diese unbedingt beachtet werden. Das Nicht-Erfüllen dieser Voraussetzungen kann zur Ablehnung des Antrags aus formalen Gründen führen!
Bei erstmaliger Einreichung bzw. wenn ein Kontakt mit den Subventionsgeber*innen schon länger her ist, ist es sinnvoll, eine Selbstbeschreibung des Vereins bzw. des*der Künstler*in beizulegen. Diese sollte auf bisherige Aktivitäten und Projekte hinweisen, die handelnden Personen und Vereinsstrukturen vorstellen und den räumlichen/inhaltlichen Rahmen der Kulturarbeit zusammenfassen. Viele Subventionsgeber*innen möchten bei der Ersteinreichung auch Vereinsstatuten und einen aktuellen Vereinsregisterauszug haben (zum Download unter: zvr.bmi.gv.at). Auch Veränderungen der Vereinsstruktur (z.B. neue inhaltliche Ausrichtung, neue Statuten) sollten mitgeteilt werden.
Im Textteil des Antrags gilt es darzustellen, was mit den öffentlichen Mitteln geplant ist. Es sollte klar sein, ob eine Jahresprogrammförderung, die Förderung eines oder mehrerer Projekte oder eine Investition beantragt werden. Es ist durchaus auch möglich, mehrere Subventionsarten gleichzeitig einzureichen, der Antrag sollte aber entsprechend gegliedert sein. Die Strukturierung des Textes hängt stark von den Inhalten der Aktivitäten ab - sowie davon, ob es sich um ein Jahresansuchen, ein Projektansuchen oder ein Investitionsansuchen handelt:
Um einen guten Antrag zu schreiben, braucht es eine möglichst konkrete Vorstellung davon, welche Aktivitäten geplant sind. Nur wenn man, was man will, kann manes auch so aufschreiben, dass sich jemand anderer etwas darunter vorstellen kann. Es ist sinnvoll, sich in die Position des*der LeserIn, d.h. des*der Beamt*in oder der Jury zu versetzen. TIPP: Lasst den Text von einer außenstehenden Person, die nichts über das Projekt weiß, lesen.
Der Finanzierungsplan macht transparent, wie sich die Kosten des Projekts zusammensetzen und wie mit den beantragten öffentlichen Subventionen umgegangen werden soll. Der Finanzierungsplan enthält also alle geplanten Ausgaben und alle erwarteten Einnahmen. Es sollte aus dem Finanzierungsplan hervorgehen, wie viel Geld bei der jeweiligen Förderstelle beantragt wird. Dabei sollte auch ersichtlich werden, ob und von wem es schon fixe Subventionszusagen gibt und wo etwas schon beantragt wurde. Ein Projekt-Finanzierungsplan ist im Normalfall ausgeglichen, d.h. die geplanten Ausgaben entsprechen den Einnahmen.
Hier sind übersichtlich alle Kosten anzuführen, die sich direkt auf das geplante Projekt beziehen. Das sind z.B.
Bei größeren Geldsummen bzw. bei geplanten Investitionen ist es sinnvoll, Kostenvoranschläge beizulegen. Zur besseren Übersichtlichkeit kann es auch sinnvoll sein, Beiblätter zu machen aus denen die Art der Kalkulation sichtbar wird (z.B. bei den Personalkosten).
Hinweise zur Kalkulation von Personalkosten nach Fair Pay
Alle auf das Projekt bezogenen Einnahmen sollen vollständig aufgelistet werden. Das sind z.B.
Im Anschluss an die Auflistung aller Ausgaben und Einnahmen sollten im Finanzierungsplan auch ehrenamtliche Leistungen und Eigenleistungen angegeben werden. Das sind Leistungen, die unentgeltlich seitens der Projektbetreiber*innen, des Vereins, ... in ein Projekt eingebracht werden (z.B. unbezahlte Arbeit oder Sachsponsoring).
Ehrenamtliche Leistungen/Eigenleistungen sollten unter dem eigentlichen Budget getrennt als Informationsteil angeführt werden. Mit ihrer Darstellung im Finanzierungsplan werden sie in Relation zum gesamten Budget bzw. zu den Förderungen der öffentlichen Hand gesetzt und für die Fördergeber*in sichtbar gemacht.
Detaillierte Infos mit zahlreichen Praxisbeispielen und ausführlichem Adressteil: ÜBERLEBEN IM FÖRDERDSCHUNGEL. Eine Infobroschüre über Förderungen in Kunst und Kultur. Herausgegeben von TKI und KUPF OÖ, aktualisiert 2024, als kostenloser Download hier zu finden. Printversionen können im TKI-Büro abgeholt werden.
Stadt, Land und Bund haben meist Jahresbudgets, über die Höhe der Budgetansätze für die einzelnen Bereiche wird im Herbst entschieden. Das Geld steht dann im nächsten Jahr zu Verfügung. Bei größeren Subventionsansuchen (Jahrestätigkeit, aufwändigere Projekte) empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig den Antrag zu stellen, am besten schon im Herbst des Vorjahres. Bei manchen Förderstellen kommt es vor, dass ab Mitte des Jahres keine Gelder mehr vorhanden sind, und ein Projektansuchen aussichtslos ist. Bei anderen Förderstellen ist im Herbst noch genug Geld vorhanden. Wir empfehlen jedenfalls eine frühzeitige Antragstellung!
Bitte beachten: Manche Förderstellen/-programme haben bestimmte Einreichfristen, bei anderen ist es möglich laufend einzureichen. Immer muss der Antrag aber VOR Projektbeginn gestellt werden.
z.B. Land Tirol: keine fixen Einreichfristen (außer bei Preisen, Ausschreibungen und Stipendien). Stadt Innsbruck: Einreichfristen richten sich nach den Terminen des Kulturauschusses. Infos dazu hier
Entscheidung
Über die Höhe der Subvention entscheiden die zuständigen Gremien:
Die Dauer der Bearbeitung kann von zwei Wochen bis zu einigen Monaten betragen (wenn es zu lange dauert: telefonisch nachfragen!). Nach Zusage ist in manchen Fällen eine Fördervereinbarung auszufüllen und der Förderstelle zu retournieren, bevor die Auszahlung erfolgen kann. Im Schreiben über die Zusage findet sich meist auch die Information, bis wann die Subvention abgerechnet werden muss. Auch weitere Fristen, Details und Regelungen zur Abwicklung der Förderung sind in der Förderzusage zu finden. Es ist daher ratsam, die Föderzusage unbedingt genau durchzulesen!
Größere Förderungen werden oft in Raten ausbezahlt, wobei die letzte Rate manchmal erst nach Vorlage der Projektabrechnung überwiesen wird. Manche Förderstellen überweisen die Gelder sehr spät bzw. behalten Restraten bis zur Endabrechnung ein. Diese Problematik der Vorfinanzierung von Aktivitäten muss in der Planung mitbedacht werden.
Jede Förderung basiert auf einem Vertrag, der Fördervereinbarung, zwischen dem*der jeweiligen Fördergeber*in und dem*der Fördernehmer*in. Nach Durchführung des Projekts muss bis zu einer festgelegten Frist die zweckgemäße Verwendung des Geldes nachgewiesen werden. Diese Frist ist im Schreiben zu finden, mit dem die Förderung zugesagt wurde. Die Abrechnung muss meist folgende Teile beinhalten
Achtung: Falls die Originalbelege verschickt werden müssen, empfehlen wir unbedingt die Abrechnung als Einschreiben aufzugeben und die Belege vorher zu kopieren bzw. bei persönlicher Abgabe bei der Förderstelle eine Bestätigung zu verlangen! Wenn eine Subvention nicht abgerechnet wird, kann dies zur Rückforderung des Geldes durch die Förderstelle führen. Es kann eine zivilrechtliche Klage erfolgen. Verzögert sich eine Subventionsabrechnung, empfehlen wir vor dem gesetzten Abrechnungstermin mit der Förderstelle Kontakt aufnehmen und eine Verlängerung beantragen.
Eine öffentliche Förderung ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen eine*r Subventionsnehmer*in (Verein, Künstler*in, etc.) und der öffentlichen Hand. Wie bei einem Kaufvertrag, Mietvertrag etc. sind beide Seiten nach Abschluss des Vertrages an die Vereinbarungen gebunden. Darum ist es sinnvoll und notwendig, sich mit den Subventionsgeber*innen in Verbindung zu setzen, wenn sich die eingereichten Aktivitäten während der Umsetzung relevant verändern. Insbesondere Änderungen im Budget sowie im Durchführungszeitraum (vor allem über den Jahreswechsel hinaus) sind der Förderstelle unbedingt mitzuteilen. Das Land Tirol beispielsweise besteht darauf, von Projektänderungen inhaltlicher, zeitlicher und finanzieller Art unterrichtet zu werden - darauf wird auch in der Förderzusage hingewiesen.
Beamt*innen brauchen knappe, klare, übersichtliche und vollständige Unterlagen. Gibt es Fragen vor der Antragstellung, stehen Beamt*innen für Auskünfte gerne zur Verfügung. Nach Absendung des Antrags ist es möglich, anzurufen und nachzufragen, ob die Unterlagen angekommen sind und ob es noch offene Fragen gibt. Anträge können aber nicht innerhalb weniger Tage bearbeitet werden. Ein Nachfragen, wie mit dem Antrag weiter umgegangen wird, ist erst nach längerer Zeit, etwa einem Monat oder länger, angebracht.
Bei Telefonaten und Terminen ist ein höflicher, partner*innenschaftlicher Ton anzuraten. Das heißt aber nicht, dass man unkritisch sein muss. Es ist davon auszugehen, dass Beamt*innen gerne weiterhelfen, wenn sie können. Für ihren Arbeitsbereich sind sie Expert*innen, die durchaus auch gefordert werden können, Antragsteller*innen zu beraten. Termine mit Beamt*innen oder Politiker*innen sind gut vorzubereiten. Es ist sinnvoll, vorher abzuklären, wie viel Zeit zur Verfügung steht und selbst eine kleine Tagesordnung zu machen und mitzubringen, wenn mehrere Themen anstehen. Eine Person sollte für ein Protokoll verantwortlich sein. Dieses kann nach dem Termin dem*der Gesprächpartner*in zur Kenntnisnahme geschickt werden. Das ist sinnvoll, um mündlich Besprochenes zu fixieren und sich in weiteren Gesprächen auf Vereinbarungen beziehen zu können.
NICHT VERGESSEN: Die meisten Förderstellen schreiben vor, dass auf deren Förderung in Form der Platzierung des Logos auf Publikationen etc. hingewiesen werden soll.
Land Tirol, Abteilung Kultur
Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
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kultur@tirol.gv.at
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Für Kultur zuständiges Landesregierungsmitglied:
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Amt der Tiroler Landesregierung
Landhaus, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
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Vorstand Abteilung Kultur:
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Tel: 0512/508-3750
thomas.juen@tirol.gv.at
Stellvertreterin des Abteilungsvorstandes:
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Tel: 0512/508-3751
kultur@tirol.gv.at
Sachbearbeiterin für Kulturinitiativen:
Angelika Unterrainer
Kulturinitiativen, Darstellende Kunst, Heimat- und Brauchtumspflege
Tel: 0512/508-3756
angelika.unterrainer@tirol.gv.at
Rechtsgrundlagen und Richtlinien
Infoblätter und Abrechnungsmuster
Die Abteilung Gesellschaft und Arbeit ist eine Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung und erfüllt gesellschaftspolitische Aufgaben. Sie ist für folgende Bereiche zuständig: Arbeitsmarktförderung, Diversität, Generationen, Gewaltprävention.
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Tel: +43 512 508 807804
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Zuständige Landesrätin für die Bereiche Soziales, Frauen, Inklusion: Ewa Pawlata
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Tel.: 0800 800 508
Tiroler Kulturservicestelle
Bildungsdirektion
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bildung-tirol.gv.at/service/kulturservice
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Referat Kulturentwicklung und Förderungen
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post.kulturamt@innsbruck.gv.at
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Politische Zuständigkeit: 1. Vizebürgermeister Georg Wille
Für Kunst und Kultur zuständiger Bundesminister:
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www.bmkoes.gv.at/
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport
Sektion Kunst und Kultur
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Sektionsleitung: Mag. Jürgen Meindl
Telefon: +43 1 71606 - 851000
E-Mail: iv@bmkoes.gv.at
Abteilungen:
zuletzt aktualisiert am 10.9.2024
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