Fair Pay bezeichnet eine faire, angemessene Bezahlung von Kunst- und Kulturarbeit und stellt eine zentrale Forderung der Interessenvertretungen im Kulturbereich dar.
Im Kunst- und Kulturbereich existieren kaum Kollektivverträge und damit verbindliche Mindeststandards in der Bezahlung von Kulturarbeit. Ein zentrales Instrument in der Umsetzung von Fair Pay sind daher die Gehalts- und Honorarempfehlungen der Interessenvertretungen. Diese verstehen sich als unverbindliche Richtwerte und Kalkulationshilfen.
Wir empfehlen, bei politischen Gesprächen und bei Förderansuchen auf die Empfehlungen der IGs zu verweisen und die Gehalts- und Honorartabellen den Ansuchen beizulegen.
Freie Kulturarbeit, Kulturinitiativen:
Bildende Kunst
Darstellende Kunst, Tanz und Performance
Literatur
Musik
Alle Sparten – Fair Pay Reader
Das Gehaltsschema der IG Kultur Österreich weist das Mindestbruttogehalt für Arbeitnehmer*innen für eine Vollzeit-Anstellung aus – 14 Gehälter pro Jahr, gestaffelt nach Art der Tätigkeit und Betriebszugehörigkeit nach Jahren. Erläuterungen zum Gehaltsschema der IGKÖ sind hier zu finden.
ACHTUNG: Das Gehaltsschema der IGKÖ weist Bruttolöhne für Arbeitnehmer*innen aus. Zur Berechnung der Jahresgesamtkosten für den/die Arbeitgeber*in inkl. Dienstgeberkosten empfehlen wir diesen Online-Rechner.
Zur Berechnung des Fair-Pay-Gaps, der Differenz zwischen tatsächlichem Gehalt und Fair Pay laut Gehaltsschema der IGKÖ, empfehlen wir den Fair Pay Rechner der KUPF.
Der jährlich indexierte Honorarspiegel der TKI für selbständige Kulturarbeit (Werkverträge) bezieht sich auf konzeptuelle, administrative und managerielle Tätigkeiten im Kulturbereich.
Er versteht sich als unverbindliche Informationen zur Leistungserbringung im Kultursektor sowie um eine Kalkulationshilfe zur Ermittlung eines fairen Unternehmer*innenlohns.
Die angegebenen Honorare werden in Anlehnung an das IG Kultur Gehaltsschema errechnet. Die Richtsätze beinhalten reine Arbeitskosten (Honorar, Sozialversicherung, Steuern und Abgaben, durchschnittliche Urlaubs- und Krankentage), jedoch keine anteiligen Fixkosten (Infrastruktur, Miete usw.). Stundensätze exkl. Mwst.
Qualifikation und Erfahrung werden in der Aufstellung berücksichtigt, indem einerseits zwischen unterschiedlich komplexen Arbeitsfeldern differenziert und andererseits innerhalb eines Tätigkeitsbereiches ein Von-Bis-Betrag – je nach Anzahl der Berufsjahre – errechnet wird.
Die Hintergründe und die genaue Berechnung des TKI-Honorarspiegels sind in den Erläuterungen nachzulesen.
Die Kulturabteilungen des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck haben sich bei der Umsetzung von Fair Pay abgestimmt. 2022 wurde in einer gemeinsamen Erhebung, an der auch die TKI beteiligt war, unter ca. 100 Kulturorganisationen aller Sparten in Tirol der Fair Pay-Gap bei den Gehältern von Angestellten erhoben. Grundlage der Berechnung des Fair Pay-Gaps, also der Differenz zwischen tatsächlicher Bezahlung und Fair Pay, ist das Gehaltsschema der IG Kultur Österreich. Dieses orientiert sich am Gehaltsschema für Vereine der gpa-Gewerkschaft der Privatangestellten und wird jährlich indexiert.
Beschluss der Tiroler Landesregierung am 7. Feber 2023
Mit dem Regierungsbeschluss der Tiroler Landesregierung und dem bereits bestehenden Beschluss des Innsbrucker Gemeinderates kann im Jahr 2023 in der Kulturabteilung des Landes Tirol und im Kulturamt der Stadt Innsbruck erstmals um einen Fair Pay-Zuschuss angesucht werden.
Das Land Tirol stellt 2023 425.000 Euro für Fair Pay zur Verfügung, die Stadt Innsbruck 200.000 Euro. Damit kann das Fair Pay-Niveau auf 80 % angehoben werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Kulturorganisationen, die
Datenblatt Tirol und Innsbruck
Die Stadt Innsbruck stellt für das Jahr 2024 finanzielle Mittel zur Verfügung, um Kultureinrichtungen ab dem 1. Jänner 2024 bei der Umsetzung von Fair-Pay-Maßnahmen zu unterstützen.
Der Fair-Pay-Zuschuss kann nur im Zusammenhang mit einem künstlerischen/kulturellen Vorhaben beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt auf 80% Fair-Pay-Niveau (des Jahres 2024). Ein Fair-Pay-Zuschuss kann für Angestellte mit echtem und freiem Dienstvertrag gewährt werden.
Antragsberechtigt sind juristische Personen, die bereits in den Vorjahren eine Förderung für die allgemeine kulturelle Tätigkeit und die Schaffung und Aufrechterhaltung der für jene Tätigkeit notwendigen Strukturen durch das Kulturamt erhalten haben. Die als Fair-Pay-Ausgleich zur Verfügung gestellten Mittel sind explizit für Fair-Pay-Maßnahmen zu verwenden.
Der Förderantrag kann ab sofort für das Jahr 2024 gestellt werden.
Welche Unterlagen benötige ich?
Wo finde ich weitere Informationen?
Was sind die wichtigsten Termine?
Grundsätzlich können Subventionsansuchen bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres gestellt werden. Für das Folgejahr sind Ansuchen ab 1. September möglich.
Abgabefristen für Subventionsanträge beim Amt Kultur der Stadt Innsbruck:
Fair Pay auf der Seite der Stadt Innsbruck
Das BMKÖS hat bereits 2022 in einer Pilotphase Fair Pay-Zuschläge ausbezahlt. 2023 werden 9 Mio. Euro für die sukzessive Schließung des Fair Pay Gaps zur Verfügung gestellt. Berücksichtigt werden vor allem
die einen hohen Fair-Pay-Gap aufweisen - in Bezug auf die Fair Pay-Richtlinien der Interessenvertretungen (siehe oben).
Antragsberechtigt für Fair Pay sind alle Kulturorganisationen (die nicht im Eigentum von Gebietskörperschaften sind) und Kulturakteur*innen, die eine Projekt- oder Jahresförderung von einer der Abteilungen des BMKÖS erhalten. Die Fair Pay Kalkulation ist zusammen mit dem Projekt- oder Jahresansuchen an die jeweils zuständige Fachabteilung zu richten.
Bisher noch keinen Fair Pay-Zuschuss erhalten?
Fördernehmer*innen, die in den letzten Jahren durch das BMKÖS gefördert wurden, aber 2022 noch keine Fair Pay-Mittel beantragt haben, können 2023 um einen Fair Pay-Zuschuss ansuchen. Zusammen mit den üblichen Einreichunterlagen ist das ausgefüllte Fair-Pay-Datenblatt einzureichen. Im Datenblatt werden die Personalkosten des Vorjahres der aktuellen Einreichung inkl. Fair Pay-Berechnung gegenübergestellt.
Die Datenblätter der einzelnen Fachabteilungen sind hier zu finden.
Schon 2022 einen Fair Pay-Zuschuss erhalten?
Wer 2022 bereits einen Fair Pay-Zuschuss vom Bund erhalten hat, muss das Datenblatt für 2023 nicht noch einmal ausfüllen, sondern soll im Finanzplan des Ansuchens Gehälter und Honorare nach Fair Pay kalkulieren. Sofern der Bedarf nachvollziehbar und budgetär möglich ist, ist ein weiterer Erhöhungsschritt möglich.
Noch nie im BMKÖS angesucht?
Bei Ersteinreichungen muss kein Datenblatt ausgefüllt werden. Eine Kalkulation von Gehältern und Honoraren nach Fair Pay wird empfohlen. Für eine Förderung gelten die Bestimmungen der jeweiligen Fachabteilung.
Wie wird die Höhe der Fair Pay-Mittel des BMKÖS berechnet?
Bei der Berechnung werden die gesamten Personalkosten und Honorare berücksichtig.
Der Anteil der Fair Pay-Mittel des BMKÖS richtet sich nach dem %-uellen Anteil der Bundesförderung am Gesamtbudget.
Beispiel:
Gesamtbudget eines Projekts: 100.000 €
Förderung BMKÖS: 30.000 € (= 30 % des Gesamtbudgets)
Fair Pay-Gap lt. Datenblatt: 10.000 €
max. Fair Pay-Zuschuss des BMKÖS: 3.000 € = 30 %
Weitere Informationen und FAQs siehe Webseite des BMKÖS.
für selbstständige Kulturarbeit
Honorarspiegel 2025 und Honorarspiegel 2025 mit Erläuterungen
Honorarspiegel 2024 und Honorarspiegel 2024 mit Erläuterungen
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Kulturrat Österreich
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