Checkliste für Kulturinitiativen am Textende
Seit 2018 ist EU-weit die Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) in Kraft. Sie zielt darauf ab, das Schutzniveau des Grundrechts natürlicher Personen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten zu erhöhen. Durch die DSGVO soll insgesamt ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten gefördert werden.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen über eine natürliche Person, die einer Identifizierung dienen. Typische Kategorien sind: Name, Adresse, Geburtsdatum usw. Juristische Personen sind vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen, nicht aber deren Organe (Obfrau, Geschäftsführer usw.) oder deren Mitglieder, wenn von ihnen als natürliche Personen personenbezogene Daten gesammelt werden.
Besonders strenge Regeln gelten für Daten einer sogenannten besonderen Kategorie (Art 9 DSGVO). Damit sind sensible Daten gemeint, wie ethnische Herkunft, politische Meinungen, sexuelle Orientierung u.a. (Art 9 Abs 1). Solche Daten dürfen prinzipiell nur eingeschränkt verarbeitet werden.
Die DSGVO gilt für die strukturierte Verarbeitung personenbezogener Daten. Neben der Verwendung verschiedener Verarbeitungsprogramme (z.B. Excel) fällt auch das Einordnen in einen Ordner oder in einen Zettelkasten darunter (automatisiertes und nichtautomatisiertes Verfahren). Da unter strukturierter Verarbeitung alles, „was nach bestimmten Kriterien“ geordnet ist, verstanden wird, sind hier kaum Ausnahmen denkbar. Die Grundsätze der Verarbeitung werden in Art 5 DSGVO aufgelistet:
Es ist zu unterscheiden zwischen Verantwortliche*r und Auftragsverarbeiter*in.
Der*die Verantwortliche*r entscheidet über die Zwecke und Mittel zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Aufgrund der weiten Definition (Art 4 Z 7 DSGVO) kann jeder (Kultur-)Verein, aber auch jede vereinsähnliche Organisation und möglicherweise auch eine Einzelperson, die Kulturprojekte umsetzt, Verantwortliche*r sein.
Ein*e Auftragsverarbeiter*in ist eine natürliche oder juristische Person, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des*der Verantwortlichen verarbeitet (Art 4 Z 8 DSGVO). Dazu kann jedes Vereinsmitglied, aber auch eine externe Person bestimmt werden. Ausübende Künstler*innen als Einzelperson können beide Rollen (Verantwortliche*r und Auftragsverarbeiter*in) gleichzeitig in sich vereinen.
Als Einwilligung gilt jede freiwillige Erklärung oder Handlung einer Person, die für einen bestimmten Fall und unmissverständlich abgegeben wurde. Die betroffene Person willigt damit ein, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist (Art 4 Z 11 DSGVO). Bei Vereinsmitgliedern kann durch den Eintritt in den Verein eine stillschweigende Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten angenommen werden. Bei anderen Personen wird jedenfalls eine schriftliche Einwilligung empfohlen.
Rechte betroffener Personen
Pflichten des*der Verantwortlichen
Mit den Rechten der betroffenen Person korrespondieren die Pflichten des*der Verantwortlichen, also die Pflicht zur Auskunft, Berichtigung, Löschung usw. Dazu ergänzend bestehen folgende Pflichten:
Strafbestimmungen
Personen, deren Rechte verletzt wurden, können sich an die Datenschutzbehörde wenden, die über den*die Verantwortliche*n eine Verwaltungsstrafe verhängen kann. Die Geldbußen können bei besonders schwerwiegenden Verstößen bis zu 20 Millionen Euro betragen oder bei Unternehmen bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes. Es gibt keine Sonderbestimmungen für gemeinnützige Vereine.
Auch wenn die DSGVO vor allem auf größere Betriebe abzielt, sollten sich Kulturvereine und -initiativen sowie natürliche Personen, die mit personenbezogenen Daten von Einzelpersonen arbeiten, vorbereiten, um keine „böse Überraschung“ zu erleben. Grund zur Sorge unverhältnismäßig hoher Strafen besteht allerdings nicht – gerade wenn man sich vorbereitet und durch bestimmte Handlungen (siehe die folgende Checkliste) den Datenschutz im Betrieb ernst nimmt.
Für nähere und weiterführende Informationen wird auf die Langversion dieses Infoblattes verwiesen (erhältlich für TKI-Mitglieder).
TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, DI: 14 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
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