Künstler*innen ohne EU/EWR-Pass benötigen, um in Österreich arbeiten zu können, einen gültigen Aufenthaltstitel und eine Beschäftigungsbewilligung. Auch Nachweise über die künstlerische Tätigkeit und, dass das Einkommen aus der Kunst das wirtschaftliche Überleben sichert, sind zu erbringen.
Aber wo und wie sind all diese Vorrausetzungen, Nachweise und schließlich Dokumente zu erhalten? Wer definiert, wer Künstler*in ist oder nicht? Wie weiter nach dem Studium, wenn der Aufenthaltstitel bislang an die Ausbildung gebunden war?
Antworten auf diese und andere Fragen gibt es auf der Seite der IG Bildende Kunst.
Arbeit ohne Papiere? … aber nicht ohne Rechte!
UNDOK – gewerkschaftliche Anlaufstelle zur Unterstützung undokumentiert Arbeitender (kostenlose, mehrsprachige Information und Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen im aufenthaltsrechtlichen Kontext)
TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, DI: 14 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
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