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Stadt Innsbruck: Hilde-Zach-Kompositionsstipendien

Stadt Innsbruck: Hilde-Zach-Kompositionsstipendien

AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 24.2.2025 17 Uhr

Zur Förderung von zeitgenössischer Musik unterstützt die Stadt Innsbruck die Komposition von zeitgenössischen Musikwerken von Innsbrucker KomponistInnen. Ziel ist eine dauerhafte und nachhaltige Förderung der Entwicklung zeitgenössischer Musik in Innsbruck. 2013 wurden die Kompositionsstipendien in Hilde Zach-Kompositionsstipendien in Anerkennung und Erinnerung an Innsbrucks ehemaliger Bürgermeisterin umbenannt.

Dotierung

  • Kompositionsstipendium: 7.000 Euro
  • Förderstipendium Komposition: 3.000 Euro

Die gesamte Fördersumme von 10.000 Euro wird in ein großes Stipendium und in ein Förderstipendium unterteilt. Diese Aufteilung gewährleistet, dass sowohl Werke größeren formalen Zusammenhangs von erfahrenen KomponistInnen als auch Kompositionen junger Talente gefördert werden.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Künstler*innen, die

  • in Tirol geboren oder
  • in Innsbruck wohnhaft oder
  • in Innsbruck dauerhaft und kreativ künstlerisch tätig und
  • volljährig (mind. 18. Jahre alt) sind.

Für das Förderstipendium gilt zusätzlich:

  • Das 35. Lebensjahr darf nicht überschritten sein.

Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit mit der im jeweiligen Jahr in die Jury berufenen Institution ein Naheverhältnis pflegen, sind nicht zur Einreichung berechtigt.

Was kann eingereicht werden?

Kompositionen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen in deutscher Sprache und im pdf-Format sind für die Einreichung auf kultur-innsbruck.vemap.com erforderlich:

  • Scan der Geburtsurkunde oder des aktuellen Meldezettels aus dem Jahr der Einreichung (wenn man nicht in Tirol geboren ist)
  • aktuelles Werkportfolio mit folgendem Inhalt:
    • Kurzlebenslauf des/der BewerberIn (max. 1/2 Seite)
    • Kurzbeschreibung zum kompositorischen Schaffen
    • 2 bis maximal 3 Tonaufnahmen (optional)
  • Datenblatt: Name, Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Datenschutzerklärung.

Wer entscheidet über die Vergabe?

Die Auswahl der zwei geförderten Kompositionsaufträge erfolgt durch eine unabhängige Fachjury, welche jeweils vom Kulturamt der Landeshauptstadt Innsbruck eingeladen wird. Die Jury für Haupt- und Förderstipendium besteht aus je drei Personen, die aus den Bereichen Komposition, Musikwissenschaft oder einer heimischen Musikinstitution bzw. -einrichtung kommen.

Die Zusammensetzung der Jury wechselt jährlich, wobei allerdings ein Jurymitglied maximal ein weiteres Jahr in der Jury verbleiben kann. Die Jurybesetzung erfolgt folgendermaßen:

Bei Haupt- und Förderstipendium wird je ein Jurymitglied aus jener heimischen Musikinstitution bzw. –einrichtung ernannt, die grundsätzlich dazu bereit wäre, bei Zuerkennung des Stipendiums, die Art, den Umfang und die Besetzung der Komposition gemeinsam mit dem/der StipendiatIn festzulegen, einen Kompositionsauftrag zu erteilen und das Werk uraufzuführen.

Jury 2025

  • Hauptstipendium: Tiroler Ensemble für Neue Musik
  • Förderstipendium: Akademie St. Blasius

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Ausschreibung 2025

Ausschreibung Komposition

Vergaberichtlinien

Hilde Zach Stipendium Vergaberichtlinien
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