AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 24.2.2025 17 Uhr
Zur Förderung von zeitgenössischer Musik unterstützt die Stadt Innsbruck die Komposition von zeitgenössischen Musikwerken von Innsbrucker KomponistInnen. Ziel ist eine dauerhafte und nachhaltige Förderung der Entwicklung zeitgenössischer Musik in Innsbruck. 2013 wurden die Kompositionsstipendien in Hilde Zach-Kompositionsstipendien in Anerkennung und Erinnerung an Innsbrucks ehemaliger Bürgermeisterin umbenannt.
Die gesamte Fördersumme von 10.000 Euro wird in ein großes Stipendium und in ein Förderstipendium unterteilt. Diese Aufteilung gewährleistet, dass sowohl Werke größeren formalen Zusammenhangs von erfahrenen KomponistInnen als auch Kompositionen junger Talente gefördert werden.
Bewerben können sich Künstler*innen, die
Für das Förderstipendium gilt zusätzlich:
Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit mit der im jeweiligen Jahr in die Jury berufenen Institution ein Naheverhältnis pflegen, sind nicht zur Einreichung berechtigt.
Kompositionen
Folgende Unterlagen in deutscher Sprache und im pdf-Format sind für die Einreichung auf kultur-innsbruck.vemap.com erforderlich:
Die Auswahl der zwei geförderten Kompositionsaufträge erfolgt durch eine unabhängige Fachjury, welche jeweils vom Kulturamt der Landeshauptstadt Innsbruck eingeladen wird. Die Jury für Haupt- und Förderstipendium besteht aus je drei Personen, die aus den Bereichen Komposition, Musikwissenschaft oder einer heimischen Musikinstitution bzw. -einrichtung kommen.
Die Zusammensetzung der Jury wechselt jährlich, wobei allerdings ein Jurymitglied maximal ein weiteres Jahr in der Jury verbleiben kann. Die Jurybesetzung erfolgt folgendermaßen:
Bei Haupt- und Förderstipendium wird je ein Jurymitglied aus jener heimischen Musikinstitution bzw. –einrichtung ernannt, die grundsätzlich dazu bereit wäre, bei Zuerkennung des Stipendiums, die Art, den Umfang und die Besetzung der Komposition gemeinsam mit dem/der StipendiatIn festzulegen, einen Kompositionsauftrag zu erteilen und das Werk uraufzuführen.
TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, DI: 14 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
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