AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 1.11.2024
Das Land Tirol schreibt die „Großen Literaturstipendien“ für die Jahre 2025/2026 aus, und zwar für die Sparten „Prosa“ und „Drama“.
In jeder der beiden Sparten wird ein Stipendium in Höhe von € 15.000,00 vergeben. € 12.000,00 werden sofort, € 3.000,00 nach Abschluss der Arbeit ausbezahlt.
Die Stipendien sind als Arbeitsstipendien definiert und haben eine Laufzeit von maximal zwei Jahren. Ziel ist es, Autor*Innen die Möglichkeit zu geben, konzentriert an einem literarischen Projekt zu
arbeiten.
Um die Stipendien können sich Autor*Innen bewerben, die österreichische Staatsbürger, sonstige
Unionsbürger oder Staatsangehörige anderer Vertragsparteien des EWR-Abkommens oder der
Schweiz sind und deren Bewerbung aufgrund ihres bisherigen literarischen Werdeganges oder des
eingereichten Projektes im besonderen kulturellen Interesse des Landes Tirol gelegen ist.
Angesprochen sind also Autor*Innen, deren Biographie oder literarisches Projekt eng mit dem
Bundesland Tirol verknüpft ist.
Die Bewerber*Innen für die Großen Literaturstipendien sind
verpflichtet, diese besondere Beziehung zum Bundesland Tirol in ihren Einreichungen explizit darzulegen. In Zweifelsfällen entscheidet die Jury über die Teilnahmeberechtigung.
Um die Stipendien können sich nur Autor*Innen bewerben, die bereits auf zumindest eine der
folgenden literarischen Leistungen verweisen können:
Pro Autor*In darf maximal ein Projekt pro Sparte eingereicht werden.
Da die Stipendien für ein konkret erst zu erarbeitendes literarisches Projekt vergeben werden, bildet die Projektbeschreibung ein wesentliches Kriterium für die Bewertung. Aus der Projektbeschreibung muss daher klar hervorgehen, welche Intentionen verfolgt werden. Sie hat also, je nach literarischer Gattung verschieden, Angaben über Inhalt (Handlungsverlauf, Figurenkonstellation), Motive, Thematik (Sinn, Problematik, Anliegen), Stoff und formale Gestaltung des Textes zu enthalten.
Ergänzend dazu müssen Bewerbungen aus dem Bereich Lyrik 10 Lyriktexte, aus dem Bereich Prosa
20 Textseiten und aus dem Bereich Drama zwei ausgearbeitete Szenen (Maschinenschrift oder
Computerausdruck in deutscher Sprache bzw. in einer gültigen Übersetzung) enthalten. Aus den
Materialien sollte unzweifelhaft der Beginn der Arbeit zu erkennen sein.
Projektbeschreibung und Arbeitsproben müssen in dreifacher Ausfertigung vorgelegt werden.
Die Teilnahme an Wettbewerben bzw. die Bewerbung bei anderen Stellen mit dem eingereichten
Projekt ist zulässig, muss aber mitgeteilt werden.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Arbeiten, die bereits fertig gestellt sind. Zur Bewerbung vorgelegte Arbeiten, die vor Bekanntgabe der Entscheidung der Jury in welcher Form auch immer
veröffentlich werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Nicht zugelassen sind Werke der Gebrauchs-, Sach- und Fachliteratur sowie der Wissenschaft oder
des Tagesjournalismus.
Um der Jury ein möglichst genaues Bild von den literarischen Fähigkeiten der Bewerber*Innen zu
geben, müssen die projektbezogenen Unterlagen durch einen Lebenslauf (in dreifacher Ausfertigung) und durch die Vorlage einer möglichst knappen Dokumentation – zB in Form von einem Buch, einer CD, einem Video o.Ä. – über das bisherige literarische Schaffen ergänzt werden.
Die Bewerbung hat mittels Antragsformular zu erfolgen.
Die Abteilung Kultur im Amt der Tiroler Landesregierung prüft die Bewerbungen auf ihre formale Richtigkeit hin. Nur vollständige Bewerbungen können an die Jury weitergeleitet werden. Manuskripte von Stipendiat*Innen verbleiben zu Dokumentationszwecken in der Abteilung Kultur. Da für Verluste keine Haftung übernommen wird, sollen nur Kopien eingesandt werden.
Die von der Jury ausgewählten Projekte müssen innerhalb von zwei Jahren fertig gestellt werden. Sie werden dann von der Jury geprüft. Stellt diese den erfolgreichen Abschluss der Arbeit fest, gelangt die Restrate zur Auszahlung.
Der Jury obliegt eigenverantwortlich der Vergabevorschlag der Großen Literaturstipendien des Landes Tirol. Sie übt das Amt völlig frei und unabhängig aus. Die getroffenen Entscheidungen sind unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Schriftliche Bewerbungen sind zu richten an:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Kultur
Michael-Gaismair-Straße 1
6020 Innsbruck
Auskünfte unter:
Die Bewerbungsfrist für die Stipendien endet am
01.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt (Poststempel) müssen die Bewerbungen vollständig unter Verwendung des
dafür vorgesehenen Antragsformulars in der Abteilung Kultur eingelangt sein.
TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, DI: 14 - 16 Uhr
und nach Vereinbarung
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