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IG Netz: Zuschüsse zu Sozialversicherungsbeiträgen

IG Netz: Zuschüsse zu Sozialversicherungsbeiträgen

AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 15. März /15. Oktober

Das IG Netz wurde im Jahr 1991 von der IG Freie Theaterarbeit eingerichtet, um freien Gruppen im Bereich der darstellenden Kunst die Zahlung ihrer Sozialversicherungsbeiträge durch Zuschüsse finanziell zu erleichtern. Es wird von der IG Freie Theaterarbeit verwaltet und aus Mitteln der Kunstsektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) und der Kunst- und Kulturabteilungen der Bundesländer Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Burgenland, Kärnten, Oberösterreich und der Stadt Wien finanziert.

Anspruchsberechtigung

Zuschüsse aus dem IG Netz erhalten Freie professionelle Gruppen/Theater im Bereich der Darstellenden Kunst, die Dienstgeber sind (d. h. Vereine, die Mitarbeiter*innen anstellen).

Voraussetzung ist, dass die Dienstgeber*innen innerhalb der vorangegangenen zwei Kalenderjahre oder im laufenden Kalenderjahr eine Subvention vom Bund oder einem Bundesland, das das IG-Netz mitfinanziert (derzeit Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Kärnten, Burgenland, Oberösterreich und die Stadt Wien) erhalten haben. Antragsteller*innen aus das IG Netz mitfinanzierenden Bundesländern können mit einer ausschließlichen Förderung eines dieser Bundesländer aus den letzten drei Jahren (Nachweis per Geschäftszahl) IG-Netz-Zuschüsse erhalten. Eine Förderung durch den Bund ist nicht mehr zwingend.

Die gesamte jährliche Förderung aus öffentlichen Mitteln darf dabei 570.000,- Euro (ab dem 2. Halbjahr 2020) nicht übersteigen oder nicht überstiegen haben, die dabei bisher gültige maximale Drittelbeteiligung des Bundes von 150.000,- Euro entfällt mit den neuen IG-Netz-Richtlinien vom Oktober 2020.

Zuschüsse an Dienstgeber*innen werden vorrangig für professionell künstlerisch tätige darstellende Kunstschaffende geleistet, die während des Produktions- und Aufführungszeitraums in Dienstverhältnissen stehen sowie nach Maßgabe vorhandener Budgetmittel für Produktionsleiter*innen professioneller Produktionen der Darstellenden Kunst.

Höhe der Zuschüsse

Erweitert wurde in den Vergaberichtlinien ab Oktober 2020 § 3 (3) die Anerkennung der Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 ASVG: „Die monatlichen Bruttobezüge der Anstellung dürfen dabei die Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 ASVG nicht übersteigen. Betragen die monatlichen Bruttobezüge der Anstellung dennoch mehr als die Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 ASVG so vermindert sich der förderbare Bruttobezug um den die Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 ASVG übersteigenden Betrag.“
Damit erhalten Dienstgeber*innen Zuschüsse aus dem IG Netz für künstlerische Angestellte/Produktionsleiter*innen bis zur Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 ASVG (Wert für 2020: Brutto-Monatsgehalt EUR 2.685,-).

Zuschüsse werden in der Höhe der Beitragsvorschreibung, maximal jedoch bis zu EUR 300,- monatlich (seit dem 2. Halbjahr 2020, siehe https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/Neuigkeiten/IG-Netz.html), gewährt.

Für IG-Netz-Antragsteller_innen aus Vorarlberg, Tirol, Steiermark, Oberösterreich, Kärnten, Burgenland und der Stadt Wien bedeutet die Förderung des IG-Netzes durch diese Bundesländer,  dass bereits ab Anträgen zum 2. Halbjahr 2019 der maximale Zuschussbetrag von € 300 aus Mitteln der beteiligten Bundesländer/Wien ausgezahlt werden kann.

Antragstellung

Alle Infos zur Antragstellung auf  http://freietheater.at/service/ig-netz/

Einreichtermine
Es gibt jährlich zwei Einreichtermine: Für die Monate Jänner bis Juni müssen die Anträge bis 15. Oktober des laufenden Jahres eingereicht werden, für die Monate Juli bis Dezember ist der 15. März des Folgejahres Einreichschluss.

Hinweis

Selbständige Musiker_innen, Komponist_innen und Textautor_innen musikalischer Werke erhalten vom Verein zur Unterstützung und Förderung österreichischer Musikschaffender (SFM) Zuschüsse zu ihren Sozialversicherungsbeiträgen.

Weitere Information unter: www.musikergilde.at

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