TKI open Tipps & FAQs

Die Förderschiene TKI open wurde 2002 in Kooperation mit dem Land Tirol konzipiert und ist seither ein zentrales Projekt der TKI. TKI open fördert zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte, künstlerische Experimente und die Bearbeitung von kulturellen, sozialen und politischen Fragen. Der Fördertopf wird mit Mitteln des Landes Tirol finanziert und jährlich unter einem von der TKI gewählten Schwerpunktthema ausgeschrieben.

Was ist TKI open?

TKI open ist 2002 in Kooperation mit dem Land Tirol entstanden. Seither erfolgt die Ausschreibung des Fördertopfes, der sich explizit an zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte richtet, jährlich zu wechselnden Schwerpunktthemen. TKI open bietet Freiraum für künstlerische Experimente und für die Bearbeitung von kulturellen, sozialen und politischen Fragen mit den Möglichkeiten von Kunst und Kultur.

TKI open wird mit Mitteln des Landes Tirol finanziert. Die inhaltliche Konzeption, die organisatorische Abwicklung sowie die Auswahl der jährlich wechselnden Jurymitglieder liegen bei der TKI. Die finanzielle Abwicklung der geförderten Projekte erfolgt direkt über die Kulturabteilung des Landes.

Für die Themenfindung zu TKI open wird mitunter ein unabhängiger Beirat, bestehend aus Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen aus unterschiedlichen Bereichen, eingesetzt. Die Beiratsmitglieder sind im Jahr ihrer Beiratstägigkeit von der Teilnahme an TKI open augeschlossen.

Vor allem folgende Kulturformen werden durch TKI open gefördert

  • experimentelle, zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte, die in bestehenden Förderansätzen nicht ausreichend Berücksichtigung finden
  • interdisziplinäre, spartenübergreifende Kulturprojekte
  • partizipativ angelegte Kulturprojekte
  • Kooperationen zwischen Kulturinitiativen und Künstler*innen oder Vertreter*innen anderer Fachrichtungen
  • Projekte, die Meinungsvielfalt möglich machen, indem sie (Gegen-)Öffentlichkeiten abseits von Mainstreamdiskursen herstellen und marginalisierten Positionen Raum geben

Transparentes Prozedere

Bei der Auswahl der Projekte ist uns Transparenz besonders wichtig. Eine jährlich wechselnde fünfköpfige Fachjury erarbeitet im Rahmen einer öffentlichen Jurysitzung nach klaren Kriterien einen Fördervorschlag. Dieser wird dem Land Tirol zur Letztentscheidung vorgelegt.

Jury

Die TKI besetzt die fünfköpfige Jury jährlich neu nach folgenden Gesichtspunkten:
Bei TKI open werden Projekte aus allen künstlerischen Sparten und Cross-Over-Projekte eingereicht. Die Zusammensetzung der Jury mit Expert*innen aus mehreren künstlerischen Bereichen trägt diesem Umstand Rechnung. Außerdem achten wir bei der Besetzung auf Geschlechtergerechtigkeit sowie auf eine Ausgewogenheit an Personen, die die Tiroler Kulturszene kennen und solchen, die einen unvoreingenommenen „Blick von außen“ einbringen. Ein Jurymitglied ist jeweils aktives Mitglied im Kulturbeirat des Landes Tirol.

Zeitlicher Ablauf

Die Ausschreibung von TKI open erfolgt jeweils im Frühsommer, die Einreichfrist endet im Herbst. Bei der Jurysitzung im November erfolgt die Auswahl der Projekte, die dem Land Tirol zur Förderung vorgeschlagen werden. Die geförderten Projekte werden im darauf folgenden Jahr umgesetzt.
Den Projektbetreiber*innen steht die TKI während der gesamten Projektdauer als Ansprechpartnerin und Unterstützerin zur Verfügung.

Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?

Vorstandsmitglieder der TKI sind persönlich von der Teilnahme an TKI open ausgeschlossen. Jedoch können Vereine, in denen sie tätig sind, Projekte einreichen. Auch die wechselnden Mitglieder des Beirats zur Themenfindung sind von der Teilnahme an TKI open augeschlossen, ebenso die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der TKI.

Information in English

On TKI open

In 2002, on the line of intersection between cultural policy and service-oriented work, sponsorship TKI open could be realized. Since then, TKI open has been one of the central projects of TKI. In co-operation with the government of Tyrol, TKI has designed this patronage with explicit focus on the field of contemporary culture. TKI open offers personal freedom for artistic experiments and for dealing with cultural, social and political questions with the possibilities of contemporary art and culture.

TKI open is financed by the government of Tyrol and is announced every year with a main topic selected by TKI. Concept and organisation of TKI open lie exclusively with TKI.

The following fields of culture are supported by TKI open:

  • experimental, contemporary art
  • general cultural projects which are not sufficiently taken into consideration in patronage programs already existing
  • proportionately designed cultural projects
  • co-operation between cultural initiatives and artists or representatives of other fields
  • projects allowing variety of opinion by establishing (counter)publicity off the mainstream and providing space for fringe positions

Transparent procedure

TKI’s basic matters of concern are also reflected in the way TKI open handles them: Procedure distinguishes itself by a high degree of transparency. The jury changes every year, and in a public meeting appropriate projects are selected according to clear criteria. This procedure underlines the demand of TKI for utmost transparency in allocating money. Every year TKI invites an artist to design the public announcement, who is expected to refer in his artistic work to the announced subject.

Jury

The jury of 5 persons is appointed anew every year. TKI chooses the jury members according to the following points of view: Projects from all fields of art and crossover projects are submitted to TKI open. The members of the jury reflect the intention of TKI open. They constitute a well-balanced mixture of men and women, of persons who know Tyrol’s cultural scene, and of those who contribute an unbiased “view from outside”.

Timetable of TKI open

Projects are announced by TKI open in spring; deadline of application is in autumn. At the November meeting of the jury projects are selected so that they can be realized in the following year. Throughout this period TKI serves as advisory contact organisation for the selected projects.

Who is allowed to apply for projects?

All non-profit cultural initiatives and work groups of the autonomous cultural scene as well as artists. Territorial authorities (e.g. public authorities, cultural departments of local communities, political parties, churches) economic companies and commercial art organizers are not allowed to apply.

FAQs - Allgemein

Wie viele Projekte werden jährlich über TKI open gefördert?

Die Fördersumme bei TKI open beträgt seit TKI open 21 100.000 Euro (zuvor 68.500 Euro). Aus dem Fördertopf werden erfahrungsgemäß sieben bis zwölf Projekte gefördert.

Können mehrere Projekte pro Person/Verein eingereicht werden?

Ja. Allerdings kann maximal ein Projekt pro Person/Verein ausgewählt werden.

Wie erfahre ich, ob mein Projekt ausgewählt wurde?

Es besteht die Möglichkeit, an der öffentlichen TKI open-Jurysitzung teilzunehmen und den Entscheidungsprozess mitzuverfolgen. Der Fördervorschlag der Jury wird schließlich der Kulturabteilung des Landes Tirol zur Letztentscheidung vorgelegt. Sobald der Vorschlag angenommen wurde, erfolgt ein schriftliches Zusageschreiben durch das Land Tirol an die Projekteinreicher*innen.

Was ist ein Projekt?

Über TKI open können ausschließlich Projekte gefördert werden. Ein Projekt hat einen klaren Anfang und ein Ende sowie einen inhaltlichen Fokus. Zum Beispiel wird eine lose Reihe von Veranstaltungen von Jänner bis Dezember nicht als Projekt sondern als Jahrestätigkeit betrachtet.

Kann ein bereits existierendes Projekt eingereicht werden?

Ein Projekt, das bereits bei TKI open eingereicht und gefördert wurde, kann in derselben Form nicht noch einmal eingereicht werden (Wiederholungsprojekt). Ein bereits existierendes Projekt kann eingereicht werden, sofern es den Kriterien entspricht, sich explizit mit dem Ausschreibungsthema auseinandersetzt und der Förderbedarf durch TKI open nachvollziehbar ist.

FAQs - Projektbeschreibung

Worauf ist bei der Kurzbeschreibung (max. 1.000 Zeichen) zu achten?

Sie soll einen Gesamteindruck des Projekts vermitteln und das Vorhaben möglichst exakt auf den Punkt bringen. Die Kurzbeschreibung dient nicht nur internen Zwecken, sie wird von der TKI auch öffentlich verwendet (z.B. auf der Website oder für Handouts bei der Jurysitzung).

Was ist beim Schreiben des Projektantrags wichtig?

  • Beantwortung der W-Fragen (Wer? Was? Wo? Wann? Wie? Warum? Womit? …)
  • Klare Bezugnahme zum Ausschreibungsthema
  • Gendergerechte Sprache
  • Die Informationen in der Projektbeschreibung müssen jenen im Finanzplan entsprechen.
  • Ein wichtiges Kriterium bei TKI open ist die Auseinandersetzung mit dem Ausschreibungsthema. Diese Verbindung also daher im Projektantrag gut herausarbeiten und auch im Formular knapp ausformulieren.
  • Nachhaltigkeit? Wir empfehlen, bei der Projektgestaltung Aspekte der Nachhaltigkeit mitzudenken. Inspirationen zur sozial- und umweltverträglichen Gestaltung von Kulturveranstaltungen gibt z.B. die Initiative Green Events Tirol. Ein Webinar zum Thema kann man hier nachschauen.
  • Tipp: den Antrag von einer außenstehenden Person auf Verständlichkeit und Fehler gegenlesen lassen

Worauf soll bei der visuellen Gestaltung des Antrags geachtet werden?

  • Übersichtlichkeit und Lesbarkeit (z.B. klare Strukturierung, Schriftgröße, Absätze, Zwischenüberschriften)
  • Die Projektbeschreibung soll sich auf eine Länge von maximal fünf Seiten beschränken.

FAQs - Finanzplan

FINANZPLAN

Welche Informationen müssen im Finanzplan vorhanden sein?

  • Eine möglichst exakte und realistische Auflistung aller Ausgaben und Einnahmen, die durch das Projekt zu erwarten sind
  • Projekte können zur Gänze über TKI open ausfinanziert werden. Bei einem höheren Förderbedarf kann es jedoch sinnvoll sein, die gewünschte Förderung zu splitten und bei mehreren Förderstellen anzusuchen. In diesem Fall braucht es eine klare Angabe, bei welchen zusätzlichen Stellen wie viel Geld beantragt wird (z.B. die Projektgesamtkosten betragen 15.000 Euro, davon sollen 10.000 Euro über TKI open und 5.000 Euro von der Stadt Innsbruck gefördert werden).
  • Um die Eigenleistung zur Gänze sichtbar zu machen, empfiehlt sich als Ergänzung zum Finanzplan eine Angabe der ehrenamtlich geleisteten Stunden, die für das Projekt voraussichtlich anfallen.
  • Die Gesamtsumme der Projektausgaben muss der Gesamtsumme der Projekteinnahmen entsprechen!

Welche Sonderfälle sind bei der Kostenkalkulation zu bedenken?

  • Zur Kalkulation von Honoraren empfehlen wir zur Orientierung den TKI-Honorarspiegel für freie Kulturarbeit und den Fair Pay Reader des Kulturrats Österreich.
  • Bestimmte Kostenarten können über die Kulturabteilung des Landes nicht gefördert werden (z.B. Rechnungen für Verpflegung oder Dekoration, auch Kosten für "Unvorhergesehenes" werden nicht akzeptiert). Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Nachfrage in der Kulturabteilung.
  • Für Reisekosten gelten die Bestimmungen der Landesreisegebührenvorschrift. Kilometergeld darf nur verrechnet werden, wenn für die Reise keine öffentlichen Verkehrsmittel in Betracht kommen. In diesem Fall ist darzulegen, warum die Benutzung des PKW erforderlich war (z.B. Transport von Sperrgut). Bei der Abrechnung müssen die Original-Reiserechnungen vorgelegt werden.
  • Für die Kalkulation und Abrechnung von sogenannten "Eigenhonoraren" - also Honorare von Projektbetreiber*innen ohne Verein - ist unbedingt die Eigenhonorar-Regelung des Landes Tirol zu beachten! (Siehe nächster Punkt)

FAQs - Eigenhonorare

"Eigenhonorare"


Abrechnung von Honoraren von Einzelpersonen in der Kulturabteilung des Landes Tirol für Projekte

Wen betrifft die Eigenhonorar-Regelung?
Grundsätzlich alle Einzelpersonen, die nicht als Verein (oder andere Rechtsperson) um eine Förderung in der Kulturabteilung des Landes Tirol ansuchen (z.B. Künstler*innen, Arbeitsgemeinschaften ohne Vereinsstruktur...)

Was sind "Eigenhonorare"?
Die Kulturabteilung des Landes Tirol definiert Honorare von Einzelpersonen, die ohne Verein ein Kunst- oder Kulturprojekt umsetzen, als "Eigenhonorare". Das betrifft Honorare für künstlerische Leistungen (z.B. Regie) ebenso wie für konzeptuelle oder organisatorische Arbeiten (z.B. Öffentlichkeitsarbeit). "Fremdhonorare" für Leistungen Dritter (z.B. Grafik- und Druckkosten) sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Regelung ab TKI open 23

Laut den neuen Förderrichtlinien des Landes Tirol können ab TKI open 23 Honorare von Einzelpersonen (ohne Verein) als förderfähig anerkannt werden, wenn diese "wirtschaftlich nicht zumutbar sind und in einem angemessenen Verhältnis zu den förderbaren Gesamtkosten stehen."

Eigenleistungen müssen weiterhin in dem dafür vorgesehenen Leistungsblatt erfasst und nachgewiesen werden.


Regelung bis inklusive TKI open 22

"Eigenhonorare" können wie folgt abgerechnet werden:

  • in der Höhe von max. 30 % der angesuchten Projektgesamtkosten,
  • mit einem maximalen Stundensatz von 30 Euro brutto,
  • und die Eigenhonorare müssen über ein "Leistungsblatt" abgerechnet werden.

Wer ist bei TKI open wofür zuständig?

Konzeption und Abwicklung von TKI open

 

  • Die TKI ist für die inhaltliche Positionierung, Ausschreibung und Bewerbung der Förderschiene sowie für die Bestellung der Jury und Abwicklung der Jurysitzung verantwortlich.
  • Den ProjektbetreiberInnen steht die TKI sowohl im Vorfeld der Einreichung als auch in der Phase der Projektrealisierung beratend zur Seite. Bei der Einreichung geben wir Feedback zu formalen Fragen, nicht jedoch zu künstlerisch/inhaltlichen Aspekten.

Das leistet die TKI für die ausgewählten Projekte

  • Öffentlichkeitsarbeit
    Nach der Förderzusage des Landes wird die Auswahl der Jury in einer Presseaussendung  öffentlich bekannt gemacht. Auf der TKI-Website sind die ausgewählten Projekte sowohl in einer Übersicht als auch mit eigenen Projektseiten sichtbar. Werden uns aktuelle Texte oder Termine von den ProjektbetreiberInnen kommuniziert, geben wir diese kontinuierlich über sämtliche TKI-Kanäle weiter (Newsletter, Website, Social Media).
  • Beratung, Begleitung, Hilfestellung, Vernetzung
    In der Phase der Projektrealisierung ist die TKI Ansprechpartnerin für sämtliche Fragen und Probleme, die im Zusammenhang mit dem Projekt auftreten. Wichtig ist, dass die ProjektbetreiberInnen diese auch unmissverständlich an die TKI kommunizieren.
    Auf Wunsch organisieren wir gerne ein Vernetzungstreffen aller ausgewählten Projekte zum Austausch und Kennenlernen.

Das können wir leider nicht anbieten

  • Wir übernehmen für TKI open-Projekte keine Recherchearbeiten und keine administrativen Aufgaben, die über Beratung und Hilfestellung hinausgehen. Zum Beispiel stehen wir bei Fragen zur Bespielung öffentlicher Räume (Procedere, Zuständigkeiten etc.) gerne beratend zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen, die Beschaffung der behördlichen Genehmigungen etc. ist jedoch von den Projekten selbst zu leisten. Oder: wir beraten gerne in Bezug auf weitere Fördermöglichkeiten - Kontaktaufnahme, Ansuchen usw. liegen jedoch in der Verantwortung der ProjektbetreiberInnen. Selbiges gilt für die individuelle Öffentlichkeitsarbeit zu den einzelnen Projekten.


Dafür ist bei TKI open die Kulturabteilung des Landes Tirol zuständig

  • Die im Rahmen von TKI open vergebenen Gelder sind Fördermittel des Landes Tirol. Daher ist die Kulturabteilung des Landes für die gesamte finanzielle Abwicklung der ausgewählten Projekte zuständig (Auszahlung der Förderbeträge und Abrechnung).
  • Die Kulturabteilung schickt schriftliche Förderzusagen an alle ProjektbetreiberInnen. Diese enthalten alle wichtigen Informationen zur finanziellen Abwicklung, zur Projektabrechnung und zu den Fristen. Bitte unbedingt genau lesen!
  • Die zugesagte Förderung wird von der Kulturabteilung meist in zwei Raten ausbezahlt. Diese müssen zu den in der Förderzusage angegebenen Terminen schriftlich angefordert werden (z.B. per Mail an Angelika Unterrainer). Achtung: werden die Termine nicht eingehalten, können die Raten verfallen! Die erste Rate kann schon vor Projektbeginn abgerufen werden. Die letzte Rate wird meistens erst nach der Projektabrechnung überwiesen.
  • Es ist günstig, vor Projektbeginn einmal Kontakt mit der zuständigen Beamtin Angelika Unterrainer in der Kulturabteilung des Landes Tirol aufzunehmen und sie persönlich über das Projekt (Zeitplan etc.) zu informieren. Gravierende Konzeptänderungen während der Umsetzung sind unbedingt mit der Kulturabteilung abzusprechen, andernfalls kann es bei der Projektabrechnung zu Problemen kommen. Auch gravierende Änderungen im Finanzierungsplan müssen der Kulturabteilung schnellstmöglich mitgeteilt werden.

Abrechnung

Projektabrechung


Abrechnung und Verwendungsnachweis für TKI open-Projekte bei der Kulturabteilung des Landes

Die Abrechnung sowie die gesamte finanzielle Abwicklung der geförderten Projekte verläuft direkt über die Kulturabteilung des Landes Tirol. Die genauen Anweisungen werden in der schriftlichen Förderzusage mitgeteilt. Außerdem findet ihr hier Informationen und Vorlagen der Abteilung Kultur zur Abrechnung. Allgemeine Informationen zur Abrechnung gibt es in der Infothek.

Achtung
Die schriftliche Förderzusage der Kulturabteilung enthält wichtige Informationen – bitte diese genau durchlesen und aufbewahren! Das Schreiben enthält folgende Informationen:

  • Höhe des Förderbetrags
  • Termine für die Anweisung der ersten Rate und die Abforderung der Restrate(n)
  • Frist für den Verwendungsnachweis
  • Erforderliche Nachweisunterlagen

Abrechnungstermin

  • Der genannte Abrechnungstermin muss eingehalten werden! Ist das aus irgendwelchen Gründen - z.B. weil sich das Projekt verschiebt - nicht möglich, bitte unbedingt rechtzeitig mit Angelika Unterrainer Kontakt aufnehmen und sie davon in Kenntnis setzen. Es muss unter Anführung der Geschäftszahl und des Grundes schriftlich um Fristverlängerung angesucht werden.
  • Der Verwendungsnachweis gilt erst dann als erbracht, wenn alle Unterlagen beim Land Tirol eingelangt sind.


Nachweisunterlagen laut Förderzusage

  • eine vollständige und detaillierte Einnahmen- und Ausgabenaufstellung des geförderten Projekts unter Aufschlüsselung der einzelnen Förderungen aus öffentlicher Hand und Sponsorbeiträge
  • Originalrechnungsbelege samt Zahlungsbestätigungen in Höhe der Förderung mit einer entsprechenden systematischen Belegaufstellung.Das heißt: Die einzelnen Belege müssen fortlaufend nummeriert sein. Die unterschriebene Belegaufstellung enthält die einzelnen Belege mit Belegnummer, Firmenname und Rechnungsbetrag sowie die Summe der Rechnungsbeträge. Dabei sollte die Projektabrechnung möglichst der Projekteinreichung entsprechen. Die Originalrechnungsbelege müssen auf das Projekt bzw. den*die Fördernehmer*in ausgestellt sein (außer Kleinbetragsrechnungen unter 150 Euro).Honorarnoten und Belege über Zahlungen an Dritte müssen in lesbarer Schrift Name und Adresse der Betragsempfänger*innen enthalten. Bei Barauszahlungen muss der*die Empfänger*in den Erhalt des Betrages bestätigen - mit dem Vermerk „Betrag bar erhalten am...“ und mit seiner*ihrer Originalunterschrift.
  • Regelung für Projekteinreicher*innen ohne Verein: Eigenhonorare können bei TKI open mit einem Leistungsblatt abgerechnet werden.
  • Reiserechnungen müssen im Original vorgelegt werden. Jedenfalls ist die kostengünstigste Reisevariante (öffentliche Verkehrsmittel) zu wählen. Kosten für nicht öffentliche Verkehrsmittel müssen nachvollziehbar begründet werden und können nur in Einzelfällen und dem Ansuchen entsprechend abgerechnet werden.
  • Achtung: bestimmte Kostenarten können in der Kulturabteilung des Landes nicht abgerechnet werden. Dazu gehören z.B. Rechnungen für Verpflegung oder Dekoration (sofern nicht impliziter Teil eines Kunstprojekts). Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Nachfrage in der Kulturabteilung.
  • Originalbelege können jeweils nur bei einer Förderstelle zur Abrechung vorgelegt werden. Es ist jedoch möglich, dass ein Beleg über einen höheren Betrag mit einem Teilbetrag bei der Kulturabteilung und anderen Teilbeträgen bei anderen Förderstellen eingereicht wird. Das wird am Originalbeleg von der Förderstelle als Teilentwertung vermerkt.
  • Da sämtliche Belege im Original verschickt werden müssen, sollte die Subventionsabrechnung unbedingt als Einschreiben aufgegeben und die Belege vorher kopiert werden. Werden die Belege persönlich in der Kulturabteilung abgegeben, empfiehlt es sich, eine Bestätigung zu verlangen.
  • Wenn eine Subvention nicht ordnungsgemäß abgerechnet wird, kann dies zur Rückforderung des Geldes (zuzüglich Zinsen) durch die Förderstelle führen. Es kann auch eine zivilrechtliche Klage erfolgen.

Pflichten der Projektbetreiber*innen

  • Logo placement
    Auf sämtlichen - das ausgewählte Projekt betreffenden - Werbematerialien ist das Logo von TKI open (Download in Seitenleiste) und das Logo des Landes Tirol sowie der Vermerk "Gefördert durch das Land Tirol im Rahmen von TKI open" anzubringen.
  • Informationspflicht gegenüber der Kulturabteilung des Landes
    Sollten sich gravierende Änderungen im Projektkonzept und/oder im Finanzplan ergeben, ist unbedingt die Kulturabteilung des Landes Tirol darüber zu informieren.
    Mail: Angelika Unterrainer
  • Informationspflicht gegenüber der TKI
    Wir ersuchen alle Projektbetreiber*innen, die TKI in ihren Verteiler aufzunehmen und uns über Termine, Veranstaltungen im Rahmen des TKI open-Projekts zur informieren. Nach Möglichkeit posten wir Aktivitäten der Projekte auf unserer Homepage, im TKI-Newsletter und auf Social Media.
  • Dokumentation
    Für die Dokumentation des Projektes gelten die Bestimmungen des Landes Tirol.
    Entstehen im Zuge der Projektumsetzung Publikationen oder DVDs ersuchen wir die Projektbetreiber*innen, uns je ein Exemplar für die Bibliothek der TKI zur Verfügung zu stellen.Wir ersuchen die Projektbetreiber*innen weiters, uns nach Abschluss des Projektes einen digitalen Kurztext für das Online-Archiv zu den TKI open-Projekten zu mailen.
    Mail: office@tki.at

Für die Umsetzung von Projekten im Rahmen von TKI open gelten die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen wie das Tiroler Kulturförderungsgesetz und die Tiroler Kulturförderungsrichtlinien

Downloads

Logo des Landes Tirol

Weitere Infos und Versionen unter: www.tirol.gv.at/presse/foerderlogo-des-landes-tirol/

Logokit TKI open 25

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Logokit TKI open 24

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Logokit TKI open 23

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Logokit TKI open 22

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Leistungsblatt Eigenhonorare

ab TKI open 23

Leistungsblatt Eigenhonorare

bis inkl. TKI open 22
Allgemeine Infos zu TKI open und Überblick über die ausgewählten Projekte
Tiroler Kulturfördergesetz
Tiroler Kulturförderungsrichtlinien
Förderrichtlinien des Landes Tirol zu TKI open
Kontakt und Info (TKI)

Andrea Perfler
0680 2109254
office@tki.at

Kontakt und Info (Land Tirol)

Abteilung Kultur des Landes Tirol

Michael-Gaismair-Str. 1
6020 Innsbruck
Angelika Unterrainer
angelika.unterrainer@tirol.gv.at

Tel. 0512 508-3756


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