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Österreichische Musikfonds: Impulsförderung

Österreichische Musikfonds: Impulsförderung

AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 23.10.2024

Das Impulsförderungsprogramm ermöglicht eine kurzfristige und niederschwellige Förderung von speziellen Liveaktivitäten im Ausland. Die Förderung muss der Eröffnung neuer Zielmärkte dienen und einen Nachhaltigkeitseffekt erwarten lassen. Förderungen im Rahmen des Impulsprogramms werden unabhängig von einer vorangegangenen Produktionsförderung vergeben.

Der Impulsförderung liegen FÖRDERRICHTLINIEN zu Grunde.

Einreichungen zur Impulsförderung sind laufend möglich nd werden im Zuge der nächstfolgenden Jurysitzung bearbeitet. Hier können all jene Einreichungen berücksichtigt werden, die bis zum jeweiligen Einreichschluss formal richtig und vollständig eingereicht wurden. Erfolgt das Abschließen später, kann die Einreichung erst im Rahmen der darauffolgenden Jurysitzung behandelt werden.

Die aktuellen Einreichtermine finden sie hier.

Einreichtermine 2024

  • Call 2024-4: Einreichschluss: 17. Juli 2024 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 05. August 2024)
  • Call 2024-5: Einreichschluss: 23. Oktober 2024 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 11. November 2024)

Im Rahmen des Impulsprogramms finden 2024 fünf Jury-Sitzungstermine statt.

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