AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 15.7.2024
Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstler:innen dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.
Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht. Es werden zwei Stipendien ausdrücklich für Arbeitsvorhaben, die sich mit Themen der SDGs beschäftigen, gewidmet.
In Kooperation mit der Akademie der bildenden Künste kann ein Mentoring-Programm für Künstlerinnen angeboten werden Interessierte Künstlerinnen werden ersucht, am Formular das entsprechende Feld anzukreuzen. Die Auswahl der 2 Kandidatinnen erfolgt im Zuge der Jurierung der Startstipendiat:innen.
Antragsberechtigt für die Startstipendien sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Auszug aus dem Melderegister),
Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt max. 5 Jahre.
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2024 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag.
Der Antrag wird direkt im Online-Förderantrag gestellt.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per Online-Formular einzureichen. Die Bewerbung hat zu enthalten:
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen an die Abteilung IV/B/4 nur per Online-Formular erfolgen können.
Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in jeweils 4 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:
Die Größe darf 10 MB nicht überschreiten.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per Online-Formular einzureichen.
Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen, der Abteilung IV/B/4 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums (spätestens bis 01.07.2025) einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Abteilung IV/B/4 des Bundesministeriums für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.
Ansprechperson: Mareike Rausch
TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, DI: 14 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
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