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Datenschutz im Verein

Datenschutz im Verein

Datenschutz-Grundverordnung

Checkliste für Kulturinitiativen am Textende

Seit 2018 ist EU-weit die Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) in Kraft. Sie zielt darauf ab, das Schutzniveau des Grundrechts natürlicher Personen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten zu erhöhen. Durch die DSGVO soll insgesamt ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten gefördert werden.

Was sind personenbezogene Daten?

Was versteht man unter Verarbeitung?

Wer ist "Verantwortliche*r"?

Was ist eine "Einwilligung" und wie hat sie zu erfolgen?

Rechte, Pflichten, Strafen

Conclusio

Auch wenn die DSGVO vor allem auf größere Betriebe abzielt, sollten sich Kulturvereine und -initiativen sowie natürliche Personen, die mit personenbezogenen Daten von Einzelpersonen arbeiten, vorbereiten, um keine „böse Überraschung“ zu erleben. Grund zur Sorge unverhältnismäßig hoher Strafen besteht allerdings nicht – gerade wenn man sich vorbereitet und durch bestimmte Handlungen (siehe die folgende Checkliste) den Datenschutz im Betrieb ernst nimmt.

Checkliste für Kulturinitiativen

  • Regelmäßig evaluieren (schriftlich): Wer hat aus welchem Grund Zugriff auf welche Daten? Wie werden diese Daten geschützt und welche Verarbeitungen werden aus welchen Gründen vorgenommen?
  • Schriftlich erfassen, an welchen Speicherorten und in welchen Anwendungen personenbezogene Daten gesammelt werden.
  • Sind auch Daten besonderer Kategorien (sensible Daten) vorhanden? (Sonderregelungen beachten, siehe: Was sind personenbezogene Daten?)
  • Maßnahmen für eine sichere Datenverwaltung festschreiben (auch den physischen Schutz beachten, z.B. Raumsicherheit). Dazu auch Basis-Sicherheit umsetzen: Computer und Datenbanken sichern, passwortgesicherten Bildschirmschoner einstellen, Passwörter bei Personalwechsel ändern, USB-Sticks und Passwörter nicht leicht zugänglich aufbewahren (nicht z.B. auf Post Its am Schreibtisch), Daten vom privaten PC löschen usw.
  • Nicht mehr benötigte Daten löschen (alte Bewerbungsunterlagen, ehemalige Mitgliederdaten usw.).
  • Zuständigkeit festlegen: Person in der Initiative bestellen, die sich um Anfragen usw. kümmert (Auftragsverarbeiter*in) oder eine*n externe*n Verantwortliche*n heranziehen, Ablauf für Auskünfte festlegen.
  • Eine verpflichtende Datenschutzerklärung auf der Webseite informiert User*innen über die Verwendung ihrer Daten. Es gibt kostenlose Datenschutzerklärungs-Generatoren, die bei der Erstellung der Datenschutzerklärung hilfreich sind.

Langversion

Für nähere und weiterführende Informationen wird auf die Langversion dieses Infoblattes verwiesen (erhältlich für TKI-Mitglieder).

 

Bild: Chris Barbalis/unsplash
Rechtsgrundlage
Datenschutz-Grundverordnung
DSGVO
DSGVO-Muster für Vereine
der Kultur.Region.Niederösterreich
service-freiwillige.at
FAQs
der DSB-Datenschutzbehörde Österreich
www.dsb.gv.at
FAQs Cookies und Datenschutz
der DSB-Datenschutzbehörde Österreich
www.dsb.gv.at
Praxisleitfaden zur DSGVO
E-Book der WKO
www.wko.at
Ratgeber der WKO
www.wko.at
Datenschutz und Social Media
www.wko.at
DSGVO-Tool für Vereine
Höhne, In der Maur & Partner
vereine.datenschutz-recht.at
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