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Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie: Förderprogramm

Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie: Förderprogramm

AUSSCHREIBUNGEN | Projektanträge können laufend eingereicht werden!

Die Landesregierung hat am 25. Mai 2021 die Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie "Leben mit Zukunft" beschlossen. Diese fokussiert den Zeithorizont 2030 und nennt Ziele und Handlungsschwerpunkte, um die komplexen und drängenden Herausforderungen wie den Klimawandel, soziale Ungleichheiten oder die Erschöpfung natürlicher Ressourcen bewältigen zu können.

Für eine erfolgreiche Umsetzung der Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie reichen die Landeskompetenzen jedoch nicht aus. Es braucht gemeinsame und koordinierte Anstrengungen auf allen politischen Ebenen sowie das Engagement aller gesellschaftlich, wirtschaftlich und politisch Handelnden, um die festgelegten Ziele zu erreichen.

Um die wertvollen zivilgesellschaftlichen Bemühungen, die sehr oft von Vereinen, Gruppen, Initiativen oder Einzelpersonen ausgehen, zu unterstützen, wurde vom Land Tirol das Förderprogramm Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie ins Leben gerufen. Dabei sollen Vorhaben, bei denen ehrenamtliches Engagement und Eigeninitiative im Vordergrund stehen, bei der Umsetzung unterstützt werden.

Darüber hinaus gibt es in Tirol zahlreiche und vielfältige Initiativen, die uns allen die Möglichkeit geben im Bereich Energiewende und Klimaschutz aktiv zu werden. Hier findet man eine Auswahl an tirolweiten Mitmach-Aktionen.

Wer kann einen Förderantrag einreichen?

  • Natürliche Personen und Personenvereinigungen (z.B. Gruppen und Initiativen)
  • nicht gewinnorientierte juristische Personen (zum Beispiel gemeinnützige Vereine und Genossenschaften)
  • juristische Personen öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden) sowie Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Schulen)

Bei Institutionen muss die Antragstellung über die rechtmäßige Trägerschaft erfolgen.

Welche allgemeinen Kriterien muss das Projekt erfüllen?

  • Der förderbare Projektzeitraum beträgt unabhängig von der tatsächlichen Projektdauer maximal 24 Monate und beginnt mit dem Datum der schriftlichen Förderzusage. Erst ab diesem festgelegten Datum können Rechnungen zur Förderung eingereicht werden.
  • Für bereits abgeschlossene Vorhaben bzw. für Arbeitsschritte, die bereits vor der Genehmigung geleistet wurden, können keine Förderungen gewährt werden.
  • Nachvollziehbare, transparente Planung und Beschreibung: Die Umsetzbarkeit des Vorhabens muss gesichert sein. Maßgebliche Änderungen des Vorhabens sind dem Fördergeber mitzuteilen.
  • Bei der Durchführung von Veranstaltungen gilt eine Zertifizierung von zumindest „Green Event Tirol Basic“ als Förderbedingung. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen kann von einer Zertifizierung abgesehen werden, allerdings nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Fördergeber.
  • Der/Die FörderempfängerIn verpflichtet sich, beim Schriftverkehr, bei Printmaterialien und bei öffentlichen Präsentationen, die den Fördergegenstand betreffen, das Logo des Landes Tirol gut sichtbar anzubringen.

Welche inhaltlichen Kriterien muss das Projekt erfüllen?

  • Der innovative Ansatz des Projektes muss gegeben sein.
  • Ehrenamtliches Engagement und Eigeninitiative stehen im Vordergrund. Eine adäquate ehrenamtlich geleistete Tätigkeit in Relation zu den Gesamtprojektkosten ist gegeben.
  • Das Projekt entfaltet seine Wirkung überwiegend im Bundesland Tirol.
  • Angemessene Kosten-Nutzen-Relation: Die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Mitteleinsatzes muss gewährleistet sein.
  • Ein klar formulierter, inhaltlicher Bezug zur Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie ist gegeben.
  • Die Vorhaben gewährleisten Information, Bildung und Bewusstseinsschaffung und leisten einen nachhaltigen, gesellschaftlichen Beitrag für die Tiroler Bevölkerung auf breit angelegter Basis.
  • Das Projekt zielt nicht auf eine zukünftige Erwerbstätigkeit im Rahmen einer Unternehmensgründung ab.

Wie hoch ist die Förderung und welche Kosten werden gefördert?

  • Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
    Gefördert werden Vorhaben einmalig, deren förderbare Kosten über 800,- Euro liegen. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000,- Euro pro Vorhaben.
  • Die Festlegung der beim konkreten Vorhaben im Rahmen dieser Richtlinie förderbaren Kosten erfolgt in Würdigung der jeweiligen Vorhabensziele bei der Antragseinbringung bzw. -bearbeitung.
  • Es sind nur bereits bezahlte Ausgaben förderfähig und bei der Förderabrechnung nachzuweisen.
  • förderbare Kosten: z.B. Vortragende-, Publikations- oder Materialkosten, Reisekosten (öffentliche Verkehrsmittel), Mietkosten für Mehrweggeschirr und/oder Geschirrmobile zur Reinigung)
  • nicht förderbare Kosten: z.B. Personalkosten, Kosten für Bewirtung und Unterhaltung, erbrachte Eigenleistungen, Mietkosten, In-Sich-Geschäfte, etc.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  • Bitte beachten Sie vor Antragstellung unsere Förderrichtlinie, welche detaillierte Informationen enthält.
  • Der Förderantrag wird online mittels Antragsformular eingebracht.
  • Bei der Antragstellung wird über das Antragsformular ein Kosten- und Finanzierungsplan eingereicht.
  • Mit der Föderzusage wird ein Abrechnungszeitpunkt festgelegt. Zu diesem Datum ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht laut tatsächlichen Ein- und Ausgaben vorzulegen.
  • Die genauen Abrechnungsmodalitäten erfahren Sie mit der schriftlichen Förderzusage anhand eines Abrechnungsleitfadens.

Information: Projektanträge können laufend eingereicht werden!

Um die Projekteinreichung sowie die Projektabrechnung bestmöglich zu gestalten, stehen wir Ihnen gerne vorab für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

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Förderrichtlinie - Information: Die Förderrichtlinie wurde aktualisiert und gilt vom 21. März 2023 bis zum 31. Dezember 2027. HINWEIS: Der letzte Absatz bei Punkt 4. "Informationen zur weiteren Verarbeitung personenbezogener Daten" darf hier nochmals samt funktionierenden Links angeführt werden:

  • Zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Verfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter: Elektronischer Akt (ELAK).

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