Das Land Tirol stellt im Jahr 2023 als Maßnahme gegen die Teuerung im Kulturbereich den Betrag von 600.000 Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind (leider nur) jahresgeförderte Kulturorganisationen, wobei wir auch allen, die Projektförderungen beziehen, empfehlen, die Kulturabteilung über die hohen Mehrkosten zu informieren, um für die Problematik und den Bedarf zu sensibilisieren.
Der Teuerungsausgleich des Landes kann auf folgende Kosten angewandt werden:
Wie genau die Antragstellung erfolgen muss, findet ihr in der Richtlinie zur Förderung der Kultur. Teuerungsausgleich 2023 auf der Webseite des Landes Tirol. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2023.
Auch die Stadt Innsbruck stellt für das Jahr 2023 finanzielle Mittel zur Verfügung, um Kultureinrichtungen bei der Abfederung der Kostensteigerungen zu unterstützen. Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss zu den nachgewiesenen Mehraufwendungen, die durch gestiegene Energiekosten sowie die allgemeine Teuerung entstanden sind. (z.B. Miete, Betriebskosten, Energie, Treibstoffe, Reisekosten, Material)
Wie kann ich ein Ansuchen stellen?
Anträge können bis zum verlängert bis zum 8. Oktober über das Online-Formular für Subventionsansuchen eingebracht werden. Bitte beachtet den Leitfaden zur Beantragung
TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, DI: 14 - 16 Uhr
und nach Vereinbarung
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