Laut Entscheid des Verfassungsgerichtshofs muss die Finanzierung des ORF neu geregelt werden: Die GIS-Gebühr fällt, stattdessen wird künftig von allen Haushalten in Österreich eine Haushaltsabgabe eingehoben, unabhängig davon, welche Endgeräte genutzt werden. Im Zuge dieser Umstrukturierung stehen auch die Länderabgaben, die einige Bundesländer zusammen mit der GIS-Gebühr einheben, zur Diskussion.
Auch Tirol hebt eine Länderabgabe ein: Diese fließt fast zur Gänze in das Kulturbudget des Landes und gewährleistet seit vielen Jahren eine Basisfinanzierung eines breiten Kultur- und Bildungsangebotes im gesamten Bundesland. Die rechtlichen Grundlagen sowie die genaue Aufschlüsselung der Länderabgaben sind auf der Webseite der GIS einsehbar: https://www.gis.at/gebuehren
Dennoch gibt es Stimmen, die für die Abschaffung der Länderabgabe plädieren. Doch was passiert, wenn wir die „ORF-Landesabgabe abdrehen“?
Die Verwendung dieser Länderabgabe ist im Tiroler Kulturförderabgabegesetz von 2006 genau geregelt:
Laut § 6 stehen der GIS 3,5 % für die Vollziehung dieses Gesetzes zu. 1,5 % sind für die Deckung des Aufwands der Landesregierung und des Landesverwaltungsgerichts vorgesehen. Von den verbleibenden Mitteln sind 10 % für soziale Zwecke gewidmet und die restlichen 90 % fließen als „Kulturförderabgabe“ in das Kulturbudget des Landes, aus dem der gesamte freie Kultur- und Bildungssektor gefördert wird, der nicht den Pflichtausgaben für landeseigene Kultureinrichtungen unterliegt. Wie hoch der Anteil der „Kulturförderabgabe“ am gesamten Kulturbudget ist, ist in den jährlich erscheinenden Kulturberichten des Landes ausgewiesen. Die ORF-Länderabgabe versickert in Tirol also keineswegs im allgemeinen Landesbudget.
Mit ca. 10,4 Mio. Euro macht die Kulturförderabgabe derzeit 2/3 des Kulturbudgets in Höhe von ca. 16,7 Mio. Euro aus, das der Kulturabteilung des Landes für die Förderung des gesamten freien Kunst- und Kulturbereichs zur Verfügung steht: Die zeitgenössische Kunstproduktion, Kultur- und Bildungsinitiativen, Büchereien, Kulturvermittlung für Kinder, Jugendliche und andere Zielgruppen werden ebenso aus diesen Ermessensausgaben (mit)finanziert wie alle Bereiche der Traditionskultur mit ihren Blasmusikkapellen und Chören, wie die Dorfbühnen und der Denkmalschutz.
Eine Streichung der ORF-Länderabgabe hätte für die Kulturlandschaft Tirols – in den Städten wie in den ländlichen Räumen – einen Kahlschlag zur Folge. Ein Ersatz dieser Mittel aus dem Landesbudget erscheint unrealistisch. Im Gegenteil ist nach den Krisenjahren mit einer Konsolidierung des Landesbudgets zu rechnen, damit einhergehende Kürzungen in den Ermessensausgaben sind zu befürchten. Die Coronakrise und die anschließende Energiekrise mit einer galoppierenden Inflation hat dem Kunst- und Kulturbereich in besonderem Maße zugesetzt und tut dies noch immer. Weitere Einschnitte sind für diesen Sektor nicht verkraftbar!
Wenn wir also die „ORF-Landesabgabe abdrehen“, dann würden sich die Menschen in Tirol auf den ersten Blick vielleicht 4 Euro im Monat ersparen – müssten dies aber teuer bezahlen, wenn sie künftig auf ein vielfältiges Kultur- und Bildungsangebot in allen Landesteilen verzichten müssen. Um dies zu verhindern, müsste der Fehlbetrag im Kulturbudget tatsächlich aus dem Landesbudget ausgeglichen werden. Da es sich dabei erst wieder um Steuergelder handeln würde, zieht das „Argument“ der Steuerersparnis nicht.
Mit der ORF-Landesabgabe werden die Menschen nicht doppelt zur Kassa gebeten. Sie ermöglicht eine kulturelle Vielfalt und ein vitales Kulturleben in Tirol, von dem letztlich alle Menschen im Land profitieren.
TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, DI: 14 - 16 Uhr
und nach Vereinbarung
Der TKI-Newsletter informiert einmal monatlich über Veranstaltungen, Aktivitäten und neue Mitglieder der TKI, über kulturpolitische Themen sowie über Ausschreibung und ausgewählte Projekte der Förderschiene TKI open. Er enthält außerdem Ausschreibungen und Jobs im Kulturbereich und Literaturtipps aus der TKI-Bibliothek.
Mit Ihrer Anmeldung erlauben Sie uns, Ihnen regelmäßig unseren Newsletter an die genannte E-Mail-Adresse zu senden. Sobald Sie sich für den Newsletter angemeldet haben, senden wir Ihnen ein E-Mail, in dem Sie um die Bestätigung Ihrer Anmeldung gebeten werden. Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Die Einwilligung zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten und ihrer Nutzung für den Newsletterversand können Sie jederzeit widerrufen. In jedem Newsletter findet sich dazu ein entsprechender Link. Hier können Sie unsere Datenschutzerklärung nachlesen.