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Aufenthalts- und Beschäftigungsrecht

Aufenthalts- und Beschäftigungsrecht für Künstler*innen aus sog. Drittstaaten

Künstler*innen ohne EU/EWR-Pass benötigen, um in Österreich arbeiten zu können, einen gültigen Aufenthaltstitel und eine Beschäftigungsbewilligung. Auch Nachweise über die künstlerische Tätigkeit und, dass das Einkommen aus der Kunst das wirtschaftliche Überleben sichert, sind zu erbringen.

Aber wo und wie sind all diese Vorrausetzungen, Nachweise und schließlich Dokumente zu erhalten? Wer definiert, wer Künstler*in ist oder nicht? Wie weiter nach dem Studium, wenn der Aufenthaltstitel bislang an die Ausbildung gebunden war?

Antworten auf diese und andere Fragen gibt es auf der Seite der  IG Bildende Kunst.

Weitere Informationen

IG Bildende Kunst

Art Mobility

Arbeit ohne Papiere? … aber nicht ohne Rechte! 

UNDOK – gewerkschaftliche Anlaufstelle zur Unterstützung undokumentiert Arbeitender (kostenlose, mehrsprachige Information und Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen im aufenthaltsrechtlichen Kontext)


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