Arbeitgeber*innen müssen für jede*n Arbeitnehmer*in Beginn und Ende der Arbeitszeit aufzeichnen. (Gilt auch für Betriebe mit nur einem oder wenigen Mitarbeiter*innen!)
Aus diesen Aufzeichnungen muss Folgendes hervorgehen:
Bei Durchrechnung der Arbeitszeit (z. B. Gleitzeit) müssen auch Beginn und Dauer des Durchrechnungszeitraumes festgehalten werden.
Bei einer schriftlich festgehaltenen fixen Arbeitszeiteinteilung haben die Arbeitgeber*innen keine zusätzlichen Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen, sondern lediglich die Einhaltung zumindest am Ende jeder Entgeltzahlungsperiode zu bestätigen. Abweichungen von dieser Einteilung sind laufend aufzuzeichnen.
Führung durch Arbeitnehmer*innen
Soll der*die Arbeitnehmer*in die Arbeitszeitaufzeichnungen selbst führen, bleibt der*die Arbeitgeber*in für die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen und für die Aufzeichnungen verantwortlich.
Die Arbeitgeber*innen müssen
Wir empfehlen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen jedenfalls die Richtigkeit der Aufzeichnungen zu prüfen und ggfs. durch die Unterschrift bestätigen zu lassen!
Geprüft wird durch das Arbeitsinspektorat.
(Details und Rechtsgrundlagen)
TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, DI: 14 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
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