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Straßenmusik in Innsbruck

Straßenmusik in Innsbruck

Seit Ende 2023 gibt es neue Regelungen für Straßenmusik in Innsbruck. Das Bespielen ist nur an ausgewählten Plätzen zu vorgegebenen Zeiten erlaubt. Für das Ausüben von Straßenmusik benötigt man eine Platzkarte.

Die Platzkarten können entweder über das Referat Bürgerservice und Fundservice der Stadt Innsbruck (Öffnungszeiten Mo-Fr, Maria-Theresien-Straße 18) oder online bezogen werden. Die Platzkarte muss in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis mitgeführt werden.

Die Platzkarten werden für 1 Tag oder 1 Woche vergeben. Pro Kalenderwoche werden zwei Wochentickets, pro Tag maximal fünf Tagestickets vergeben.

INHALT

Was kostet es?

Seit Ende 2023 fallen keine Kosten mehr an. Es wird aber eine Platzkarte benötigt.

Wichtig: Die ausgestellte Platzkarte ist unbedingt mitzuführen und auf Verlangen der Behörde vorzuweisen.

Auf welchen Plätzen kann in Innsbruck Straßenmusik gespielt werden?

  1. Maria-Theresien-Straße: Nordseitig vor der Annasäule
  2. Maria-Theresien-Straße: vor der Spitalskirche (nicht 18.00–19.00 Uhr auf Grund der Messfeier)
  3. Altstadt: vor dem Stadtturm
  4. Altstadt: Kreuzung Kiebachgasse / Seilergasse
  5. Altstadt: Franziskanerplatz
  6. Waltherpark
  7. Begegnungszone Rennweg (Leopold-Brunnen; nicht 20.00–21.00 Uhr)
  8. Wiltener Platzl (nicht am Samstag von 11.00–12.00 Uhr, nicht am Sonntag)

Achtung: Ein Standortwechsel ist nach jeder Stunde erforderlich!

Wann darf gespielt werden?

Montag ist Ruhetag!
Dienstag bis Freitag:

11.00-12.00 Uhr
14.00-15.00 Uhr
16.00-17.00 Uhr
18.00-19.00 Uhr
20.00-21.00 Uhr

Samstag bis Sonntag:

11.00-12.00 Uhr
14.00-15.00 Uhr
16.00-17.00 Uhr
18.00-19.00 Uhr

Achtung Ausnahmen:

  • Maria-Theresien-Straße: vor der Spitalskirche: nicht 18.00-19.00 Uhr auf Grund der Messfeier
  • Begegnungszone Rennweg (Leopold-Brunnen): nicht 20.00-21.00 Uhr
  • Wiltener Platzl: nicht am Samstag von 11.00-12.00 Uhr, nicht am Sonntag

Nur bestimmte Instrumente sind erlaubt:

  • Da einige Plätze nahe beieinanderliegen bzw. in der Nähe weitere Veranstaltungen stattfinden, ist das Musizieren nur mit diesen Instrumenten erlaubt:
    • Saiteninstrumente
    • Holzblasinstrumente
    • Tasteninstrumente
    • Digeridoos
    • Guiros
    • Maracas
    • Rasseln
  • Nicht erlaubt sind:
    • Blechblas- und Schlagwerkinstrumente
    • Podeste und sonstige Aufbauten
    • akustische Verstärker

Bild: Georg Arthur Pflueger/Unsplash
Kontakt
Platzkarten

Referat Bürgerservice und Fundservice

Maria-Theresienstraße 18, 6020 Innsbruck
+43 512 5360 8000
post.buergerservice@innsbruck.gv.at

Mo-Do: 8-17 Uhr
Fr: 8-12 Uhr

Online


Kontakt
Alle anderen Fragen (Standorte, Zeiten, Regeln, Verstärker, ..)

Amt Kultur

Herzog-Friedrich-Straße 21, 6020 Innsbruck
+43 512 5360 8341
post.kulturamt@innsbruck.gv.at

Mo-Do: 8-12 Uhr, 14-16 Uhr
Fr: 8-12 Uhr


Informationen zu Straßenmusik
auf der Seite der Stadt Innsbruck
innsbruck.gv.at
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